Datum26.05.2026 13:40
Quellewww.zeit.de
TLDRNach zwei tödlichen Badeunfällen in Rheinland-Pfalz betont die DLRG, dass Eltern die Aufsichtspflicht im Freibad tragen. Auch im belebten Schwimmbad kann eine Aufsichtsperson nicht jedes Kind im Blick behalten. Kinder, die nicht schwimmen können, bedürfen ständiger Begleitung. Schwimmwesten werden empfohlen, Schwimmflügel kritisiert. Viele Kinder lernen nicht schwimmen, da es zu wenige Bäder und lange Wartelisten für Kurse gibt.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Freibadsaison“. Lesen Sie jetzt „Wie man Kinder vor Badeunfällen schützt“. Nach zwei tödlichen Unglücken am Wochenende in rheinland-pfälzischen Freibädern rät die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) Eltern allgemein, ihre Kinder gut zu beaufsichtigen. "Die Aufsichtspflicht liegt auch im Schwimmbad bei den Eltern", betonte der Pressesprecher des Landesverbands Rheinland-Pfalz in Lehmen, Marco Vogt. In zwei Schwimmbädern waren ein vierjähriger sowie ein elfjähriger Junge tödlich verunglückt. In beiden Fällen ist der Hergang weiterhin unklar. Zwar hat auch der Betreiber eine Aufsichtspflicht. Eltern dürften jedoch nicht davon ausgehen, dass die Badeaufsicht ihr Kind jederzeit im Blick behalten könne, so die allgemeine Empfehlung von Vogt für den Schwimmbadbesuch. Dies gilt vor allem bei viel Betrieb. 10 Leute im Becken können noch gut beaufsichtigt werden, bei 100 Menschen ist dies unmöglich. "Da sind so viele Körper, die schwimmen, hopsen und springen", so Vogt. Erhalte in dem Trubel ein Kind etwa einen kleinen Schubser und falle ins Wasser, könne das leicht unbemerkt bleiben. Wenn andere Schwimmer einen reglos im Wasser treibenden Körper bemerkten, sei es oft schon zu spät. Kinder, die nicht schwimmen können, müssen auf jeden Fall durchgehend von ihren Eltern beaufsichtigt werden - auch wenn sie Schwimmhilfen tragen. Mit Blick auf die Sicherheit empfiehlt Vogt Schwimmwesten, von Schwimmflügeln rät der Fachmann ab. Denn springe das Kind damit ins Wasser, würden diese sich rasch vom Arm ziehen. Je nach ihrer Koordinationsfähigkeit sind Kinder etwa im Alter von acht oder neun Jahren in der Lage, schwimmen zu lernen. Doch 60 Prozent aller Kinder im Alter ab neun Jahren können nicht schwimmen. "Es gibt zu wenige Möglichkeiten, es zu lernen", erklärte Vogt. Grund sei der Mangel an entsprechenden Bädern. In einem See oder gar Fluss sollte den Kindern das Schwimmen nicht beigebracht werden, dies sollte in einem gesicherten Raum, also einem Becken, geschehen. Die Wartelisten für entsprechende Kurse beim DLRG sind lang, je nach Region müssen Eltern mit einer Wartezeit bis zu zwei Jahren rechnen. Am Wochenende war in einem Schwimmbad in Ludwigshafen ein vierjähriger Junge laut Polizeiangaben wahrscheinlich ertrunken. Er wurde im Willersinn-Freibad leblos im Wasser gefunden. Das Kind starb trotz Reanimationsversuchen. Im Freibad in Birlenbach (Rhein-Lahn-Kreis) wurde ein elfjähriger Junge aus dem Wasser gerettet und ins Krankenhaus gebracht, dort starb er. Weitere Informationen der Ermittlungsbehörden lagen zunächst nicht vor. © dpa-infocom, dpa:260526-930-130421/1