Portugal: Bahn fordert 26.000 Euro nach Tod von 89 Schafen

Datum25.05.2026 19:19

Quellewww.spiegel.de

TLDRDie portugiesische Bahninfrastrukturgesellschaft fordert 26.000 Euro Schadensersatz von zwei Hirten, deren 89 Schafe bei einem Zugunglück ums Leben kamen. Die Bahn begründet die Forderung mit Schäden und Betriebsunterbrechungen. Die Hirten wehren sich, da sie den Vorfall als Unfall ohne Fahrlässigkeit auf ihrer Seite betrachten und dies vor Gericht klären lassen wollen.

InhaltEine Herde Schafe stirbt bei einem Zugunglück, die portugiesische Infrastrukturgesellschaft der Bahn verlangt Tausende Euro Schadensersatz von zwei Hirten. Sie wehren sich dagegen. Nun kommt der Vorfall vor Gericht. In Portugal hat ein Regionalzug 89 Schafe getötet. Laut portugiesischen Medien verlangt die staatliche Infrastrukturgesellschaft "Infraestruturas de Portugal" nun von den Besitzern der Tiere einen Schadensersatz in Höhe von etwa 26.000 Euro. Die Behörde begründet die Forderung mit Schäden am Zug und erheblichen Störungen im Bahnverkehr. Der Unfall ereignete sich am 28. Dezember des vergangenen Jahres im Bezirk Montemor-o-Velho, rund 200 Kilometer nördlich von Lissabon. Laut der Rekonstruktion portugiesischer Medien bemerkte der Lokführer die Herde erst im Morgengrauen, als er eine Kurve verließ. Trotz einer Notbremsung konnte er den Zusammenstoß nicht mehr verhindern. Erst rund 540 Meter nach dem Aufprall kam der Regionalzug zum Stehen. Bei dem Unfall starben 89 Schafe, von denen 65 einem Hirten und die übrigen 24 einem zweiten Tierhalter gehörten. Nach Angaben der Behörden hatte der Vorfall massive Folgen für den Bahnverkehr: Sechs Züge fielen demnach vollständig aus, zwei weitere teilweise. Außerdem kam es bei 36 Verbindungen zu Verspätungen von insgesamt 580 Minuten. Die betroffenen Hirten wollen die Forderung nicht akzeptieren. Ihr Anwalt Vítor Gaspar bezeichnete den Vorfall laut der Zeitung "Correio da Manhã"  als Unfall ohne vorsätzliches Verhalten. Solche Ereignisse gehörten zum allgemeinen "Risiko des Bahnverkehrs." Man werde sich vor Gericht dagegen wehren, dass die beiden Hirten für den Schaden haftbar gemacht würden.