Disziplinarverfahren: Krankmeldung und Wahlkampf? AfD-Landratskandidat wehrt sich

Datum25.05.2026 14:17

Quellewww.zeit.de

TLDREin AfD-Landratskandidat im Saalekreis sieht sich mit einem Disziplinarverfahren konfrontiert. Ihm wird vorgeworfen, trotz Krankschreibung an Kreistags- und Stadtratssitzungen teilgenommen und Wahlkampf betrieben zu haben. Der Politiker bestreitet dies und erklärt, nach einer schweren Operation und während der Reha sei er nicht mehr dienstfähig gewesen. Er hält an seiner Kandidatur fest.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Disziplinarverfahren“. Lesen Sie jetzt „Krankmeldung und Wahlkampf? AfD-Landratskandidat wehrt sich“. Ein Polizeibeamter, der für die AfD Landrat im Saalekreis (Sachsen-Anhalt) werden möchte, wehrt sich gegen Vorwürfe, dass er trotz monatelanger Krankschreibung unter anderem Wahlkampfauftritte absolviert haben soll. Zuvor hatte die "Mitteldeutsche Zeitung" über die Vorwürfe berichtet und aus der Verfügung zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens zitiert. Demnach soll der AfD-Politiker mehrere Monate krank gewesen sei und gleichzeitig als Mitglied des Kreistages und Stadtrates Merseburg an Sitzungen teilgenommen haben. Sicherheitskreise bestätigten der Deutschen Presse-Agentur das laufende Verfahren.  In einer Stellungnahme in den sozialen Medien weist Uwe Arendt die Vorwürfe zurück, äußert sich gleichzeitig aber auch zu den Hintergründen seiner Krankschreibung. Er habe eine schwere Bandscheiben-Operation hinter sich und teilweise nur noch an Krücken laufen können. "Ich war definitiv nicht mehr dienstfähig", sagt Arendt in dem Video. In der Folge habe er eine stationäre und ambulante Reha gemacht. Dass er in dieser Zeit, in der er viel Zeit gehabt und nichts habe machen können, den Kopf frei kriegen wollte, "kann sich jeder vorstellen", so der Politiker und Polizist. "Ich bin nicht krankgeschrieben, schon eine ganze Weile nicht mehr."  Arendt ist nach eigenen Angaben seit 1990 bei der Polizei. Die Wahl zum Landrat findet im Saalekreis am 7. Juni statt. Die Polizeiinspektion Halle und das Innenministerium von Sachsen-Anhalt wollten sich aufgrund von Persönlichkeitsrechten nicht zum Fall äußern. Ein Disziplinarverfahren ist ein behördliches Verfahren, das unter anderem gegen Beamte eingeleitet wird, wenn der Verdacht besteht, dass sie gegen ihre beamtenrechtlichen Pflichten verstoßen haben könnten. Als Konsequenz drohen Strafen von einem schriftlichen Tadel, über Geldbußen bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Bis zum Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung. Arendt teilte mit, er werde an seiner Kandidatur festhalten.  Der Fall erinnert an einen ähnlichen Fall aus Berlin im vergangenen Monat. Dort hatte Mitte April eine SPD-Bewerberin für das Bezirksbürgermeisteramt in Berlin-Mitte ihre Kandidatur nach tagelanger Debatte zurückgezogen. Der Rückzug erfolgte nach Berichten über Wahlkampfaktivitäten von Francisco dos Santos, obwohl sie seit längerem krankgeschrieben ist. Als Grund für ihren Rückzug als Bürgermeisterkandidatin gab sie über ihren Anwalt eine "mediale Kampagne" vor allem "rechter Medien" gegen sie an. © dpa-infocom, dpa:260525-930-127174/1