BKA-Statistik: Mehr Kinder als vermisst gemeldet

Datum25.05.2026 06:00

Quellewww.zeit.de

TLDRLaut BKA-Statistik waren am 1. Mai 2024 über 1.900 Kinder in Deutschland als vermisst gemeldet, was einem leichten Anstieg gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die Aufklärungsquote liegt bei hohen 96,5 Prozent, wobei die meisten Fälle innerhalb von drei Monaten gelöst werden. Häufige Ursachen sind Kindesentziehungen, Ausreißer oder unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Nur in einem geringen Teil der Fälle gibt es Anlass zur Sorge von Verbrechen oder Unglücksfällen.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „BKA-Statistik“. Lesen Sie jetzt „Mehr Kinder als vermisst gemeldet“. In Deutschland sind mehr als 1.900 Kinder als vermisst gemeldet - etwas mehr als vor einem Jahr. Zum Stichtag 1. Mai gab das Bundeskriminalamt (BKA) die Zahl derartiger Vermisstenfälle mit bundesweit 1.933 an. Ein Jahr zuvor seien es 1.810 offene Fälle gewesen, teilte die Ermittlungsbehörde der Deutschen Presse-Agentur zum heutigen Tag der vermissten Kinder mit. Darunter sind den Angaben zufolge aktuelle Vermisstenmeldungen, aber auch jene, die seit Jahren ungeklärt sind. Die meisten Fälle können laut BKA aufgeklärt werden. Im vergangenen Jahr habe es insgesamt 19.253 Fälle vermisster Kinder gegeben - 18.509 hätten sich erledigt. Die Behörde sprach von einer Aufklärungsquote von 96,5 Prozent. Zum Vergleich: 2018 waren demnach insgesamt 15.500 Kinder als vermisst gemeldet. "Auch wenn die Fallzahlen deutlich gestiegen sind, so bleibt die Aufklärungsquote nahezu gleichbleibend hoch", teilte ein Sprecher mit. Gemeint sind Fälle von Mädchen und Jungen bis einschließlich 13 Jahren.  "Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass nach drei Monaten bereits 96 Prozent der Fälle erledigt sind", teilte der Sprecher mit. Bei einem Großteil der vermissten Kinder handele es sich um Fälle von Kindesentziehungen, Dauerausreißern oder unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. "Auch kann Streit mit den Eltern als mögliche Ursache angeführt werden." Nur bei einem sehr geringen Teil müsse von einem Unglücksfall oder einer Straftat ausgegangen und befürchtet werden, "dass sich die Betroffenen in einer Situation der Hilflosigkeit befinden oder nicht mehr am Leben sind", so der Sprecher. Der älteste ungeklärte Vermisstenfall stammt aus dem Jahr 1957.  Laut BKA gelten Minderjährige für die Polizei als vermisst, wenn sie ihren gewohnten Lebenskreis verlassen haben und ihr Aufenthaltsort nicht bekannt ist. © dpa-infocom, dpa:260525-930-125197/1