Datum23.05.2026 04:00
Quellewww.zeit.de
TLDRIn vielen deutschen Kommunen gelten wegen des Schutzes von Igeln Nachtfahrverbote für Mähroboter. Igel sind nachtaktiv und können von den Geräten schwer verletzt werden. Die Regelungen variieren stark, manche Städte wie Stuttgart verbieten den Betrieb ab Dämmerung, während andere auf Aufklärung und freiwillige Maßnahmen setzen. Der westeuropäische Igel gilt seit Oktober 2024 als potenziell gefährdet, wobei Mähroboter als ernstes Problem für die Tiere identifiziert wurden.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Igelschutz“. Lesen Sie jetzt „Mähroboter nur noch tagsüber? Wo Regeln gelten“. Wer nach dem vielen Regen jetzt wieder den Mähroboter losschickt, sollte auf die Uhr schauen. Denn nachts ist der Betrieb mancherorts verboten. Hintergrund ist der Schutz von Igeln, die in der Dämmerung und Dunkelheit unterwegs sind und von den Geräten schwer verletzt werden können. Eine dpa-Umfrage in Städten und Landkreisen von Baden-Württemberg zeigt, vielerorts gelten unterschiedliche Regeln – ein Flickenteppich. Maßgeblich sind Allgemeinverfügungen vor Ort und Informationen auf den Webseiten der Stadt- und Landkreise. Zuletzt reihte sich die Landeshauptstadt mit einem solchen Verbot mittels einer Allgemeinverfügung in die Reihen jener Kommunen wie etwa Ulm und Crailsheim (Schwäbisch Gmünd) ein. Seit Mitte April gilt auch im gesamten Landkreis Esslingen ein Nachtfahrverbot für Mähroboter. In Stuttgart ist der Betrieb der Geräte in den Abend- und Nachtstunden verboten, die Geräte dürfen nur noch tagsüber betrieben werden. "Konkret müssen Mähroboter eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang stillgelegt werden und dürfen erst wieder eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang des Folgetags in Betrieb genommen werden", heißt es in der Verfügung. Ausnahmen von dem Verbot seien im Einzelfall möglich. Damit sollen vor allem Igel geschützt werden, die nachts in Gärten und Grünanlagen unterwegs sind. Mähroboter sind laut Behördensprechern in Mannheim, Tübingen und in den Landkreisen Lörrach, Karlsruhe und Reutlingen aktuell erlaubt. Es sei demnach nicht geplant, ein Verbot einzuführen. "Bislang ist der Betrieb von Mährobotern und eine mögliche Regulierung bei uns noch kein Thema, daher planen wir aktuell auch kein Verbot. Wir beobachten die Entwicklung aber", teilte etwa eine Sprecherin des Landratsamtes in Karlsruhe mit. Wie aus der dpa-Umfrage hervorgeht, setzen die Landkreise Rottweil und Heilbronn auf Aufklärung von Bürgerinnen und Bürgern. "Ein Verbot des nächtlichen Betriebs von Mährobotern wie in anderen Landkreisen gibt es im Landkreis Heilbronn bisher nicht. Hier setzt man auf Vernunft und Freiwilligkeit. Unabhängig davon gilt der Schutz wild lebender Tiere nach dem Bundesnaturschutzgesetz", ließ ein Sprecher des Landratsamtes wissen. Die Behörde rät, den Roboter vor dem Mähen manuell zu kontrollieren und nachzuschauen, ob sich Wildtiere im Gras befinden. Dazu gehöre auch, einen gewissen Rückzugsraum für die Tiere im Garten bereitzuhalten und Mähroboter mit Sensoren zu verwenden, die Hindernisse früher erkennen könnten. In Freiburg haben laut einer Stadtsprecherin mehrere Fraktionen des Gemeinderats beantragt, das Thema nächtliches Fahrverbot für Mähroboter auf die Tagesordnung des Gemeinderats zu setzen. "Die Verwaltung wird die Umsetzbarkeit eines solchen Verbots prüfen", hieß es dazu. Die Bestände des Igels gehen zurück. Seit Oktober 2024 gilt der westeuropäische Igel erstmals laut der internationalen Roten Liste als "potenziell gefährdet". Forschende des Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung hatten in einer Untersuchung belegt, dass der Einsatz von Mährobotern ein ernstes Tier- und Artenschutzproblem für Igel darstellt. © dpa-infocom, dpa:260523-930-119133/1