Datum21.05.2026 19:41
Quellewww.spiegel.de
TLDRRoger Kusch, ehemaliger Hamburger Justizsenator (2001-2006) und langjähriger Präsident des Vereins für Sterbehilfe, ist im Alter von 71 Jahren gestorben. Bekannt wurde er unter anderem durch sein Engagement für die Legalisierung der Sterbehilfe sowie durch eine umstrittene Initiative zur Abschaffung des Jugendstrafrechts. Kusch wurde 2006 im Zuge der „Protokollaffäre“ entlassen. Nach seiner politischen Karriere konzentrierte er sich auf die Sterbehilfe, was ihm 2009 gerichtlich untersagt wurde, bevor das Bundesverfassungsgericht 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe aufhob.
InhaltUnter Ole von Beust war er Justizsenator in Hamburg, bekannt wurde Roger Kusch zudem für sein Engagement zur Legalisierung von Sterbehilfe: Jetzt ist er im Alter von 71 Jahren gestorben. Der ehemalige Hamburger Justizsenator Roger Kusch ist im Alter von 71 Jahren gestorben. Das teilte der Verein für Sterbehilfe, dessen langjähriger Präsident der frühere CDU-Politiker war, auf seiner Internetseite mit . Weitere Details teilte die Organisation nicht mit. Der in Stuttgart geborene Kusch war von 2001 bis 2006 Justizsenator in Hamburg unter dem damaligen Ersten Bürgermeister Ole von Beust (CDU). In die Kritik geriet er unter anderem mit einem Vorstoß zur Abschaffung des Jugendstrafrechts. Daneben setzte er sich für die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe ein. 2006 wurde Kusch durch Ole von Beust im Zuge der sogenannten Protokollaffäre entlassen. Dabei waren Protokolle eines Untersuchungsausschusses der Hamburger Bürgerschaft an die Sozialbehörde und über die Justizbehörde unter anderem zur CDU-Bundestagsfraktion nach Berlin gelangt. Nach seiner Entlassung trat Kusch aus der CDU aus und gründete die Partei "Heimat Hamburg". Nach seiner Zeit als Senator verstärkte Kusch sein Engagement für die Legalisierung der Sterbehilfe. Dabei unterstützte er Menschen bei ihrem Sterbewunsch, bis ein Hamburger Gericht ihm dies im Jahr 2009 untersagte. 2020 erklärte das Bundesverfassungsgericht das Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid für verfassungswidrig.