Datum21.05.2026 16:42
Quellewww.zeit.de
TLDRDer Bundesgerichtshof hat die Revision einer Mutter abgewiesen, die ein Neugeborenes in eine Waschmaschine gesteckt hatte, wo es starb. Das Landgericht Hechingen hatte sie wegen Totschlags zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Die Frau brachte ihr Kind unbemerkt zur Welt und legte es mit Schmutzwäsche in die Maschine. Ihr Lebensgefährte schaltete die Waschmaschine an, ohne von dem Säugling darin zu wissen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Revision abgewiesen“. Lesen Sie jetzt „BGH bestätigt Haftstrafe nach Tod von Baby in Waschmaschine“. Das Urteil gegen eine Mutter, die ihr Neugeborenes in eine Waschmaschine gesteckt hatte, wo es später starb, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe habe die Revision dagegen verworfen, teilte das Landgericht Hechingen mit. Das Gericht hatte die Frau im Oktober vergangenen Jahres wegen Totschlags zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Das Baby hatte die 35-Jährige unbemerkt in einer mit ihrem Lebensgefährten bewohnten Wohnung in Albstadt zur Welt gebracht, dann zusammen mit schmutzigen Kleidungsstücken in die Waschmaschine gelegt und die Trommel geschlossen. Ihr Partner hatte die Maschine angestellt, ohne zu wissen, dass darin ein Säugling lag. © dpa-infocom, dpa:260521-930-112328/1