Datum21.05.2026 16:12
Quellewww.zeit.de
TLDREin 26-Jähriger steht in Österreich unter Mordverdacht nach einem tödlichen Bootsunfall auf dem Bodensee im Oktober 2025. Dabei kam eine 57-jährige deutsche Seglerin ums Leben. Die Anklage lautet auf bedingt vorsätzlichen Mord, da der Tod des Opfers billigend in Kauf genommen worden sein soll. Ein früherer Prozess wegen grob fahrlässiger Tötung wurde wegen der neuen Mordanklage vertagt, da ein Geschworenengericht zuständig ist.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Unfälle“. Lesen Sie jetzt „Tod einer Seglerin: 26-Jähriger unter Mordverdacht“. Ein Prozess um ein tödliches Schiffsunglück auf dem Bodensee, bei dem eine 57-jährige Deutsche ums Leben kam, soll neu aufgerollt worden. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch bestätigte einen entsprechenden Bericht der "Vorarlberger Nachrichten". Die Anklage gegen den 26-jährigen Österreicher lautet auf bedingt vorsätzlichen Mord - der Angeklagte hat demnach den Tod des Opfers nicht zwingend gewünscht, aber billigend in Kauf genommen. Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig. Der junge Mann hatte sich wegen desselben Vorfalls bereits im April vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten müssen. Damals lautete die Anklage auf grob fahrlässige Tötung. Nach den Schilderungen des Angeklagten erklärte sich das Gericht für nicht zuständig, da es nun ein Morddelikt vermutete. Dafür muss in Österreich ein Geschworenengericht einberufen werden. Im Oktober 2025 war der 26-Jährige mit seinem Motorboot in der Nähe von Bregenz gegen das Segelboot eines Ehepaares aus Deutschland geprallt. Die Frau fiel ins Wasser, sie starb noch an der Unfallstelle. Ihr Mann rettete sich kurz vor der Kollision mit einem Sprung ins Wasser. Ihr Boot wurde zerstört. Im ersten Prozess beharrte der Angeklagte darauf, mit seinem Motorboot nicht zu schnell unterwegs und aufmerksam gewesen zu sein. Die Richterin hielt ihrerseits fest, dass es sich nicht mehr allein um grobe Fahrlässigkeit handle, wenn der Angeklagte minutenlang sehenden Auges auf das Segelboot zugefahren sei. © dpa-infocom, dpa:260521-930-112175/1