Air-France-Absturz 2009: Air France und Airbus nach Flugzeugabsturz mit 228 Toten verurteilt

Datum21.05.2026 14:53

Quellewww.zeit.de

TLDRAir France und Airbus wurden im Berufungsprozess wegen fahrlässiger Tötung beim Absturz von Flug AF 447 im Jahr 2009 mit 228 Toten verurteilt. Beide Unternehmen trifft die volle Verantwortung. Airbus wird vorgeworfen, die Folgen von Sonden-Ausfällen unterschätzt zu haben, Air France soll Piloten nicht ausreichend geschult haben. Im ersten Prozess wurden sie freigesprochen.

Inhalt2009 stürzte ein Flugzeug auf dem Weg von Rio de Janeiro nach Paris ab. Ein Gericht verurteilte die Airline und den Flugzeugbauer im Berufungsprozess zu einer Geldstrafe. Im Berufungsprozess um den Absturz eines Air-France-Flugs von Rio de Janeiro nach Paris im Jahr 2009 mit 228 Toten haben die Richter die Airline und den Flugzeugbauer Airbus schuldig gesprochen. Das Berufungsgericht in Paris verurteilte beide Unternehmen wegen fahrlässiger Tötung und verhängte die Höchststrafe von jeweils 225.000 Euro. Die Unternehmen seien "alleine und komplett verantwortlich", erklärten die Richter in Paris. Bei dem Absturz waren damals auch 28 Deutsche ums Leben gekommen. Das Gericht urteilte, dass ausschließlich die Airline und der Flugzeugbauer für den Absturz und damit auch für den Schadenersatz verantwortlich seien. Die Air-France-Maschine des Flugs AF 447 war am 1. Juni 2009 auf dem Weg von Brasilien in die französische Hauptstadt in eine Unwetterfront geraten und von den Radarschirmen verschwunden. Der Airbus vom Typ A330 stürzte in den Atlantik. Erst im Mai 2011 wurden die letzten Leichen und der Flugdatenschreiber aus etwa 4.000 Metern Tiefe geborgen. Konkret wurde Airbus vor Gericht vorgeworfen, die Folgen eines Ausfalls der Geschwindigkeitsmessung unterschätzt zu haben. Die zuständigen Sonden waren auf dem Flug vereist und funktionierten nicht. Air France soll seine Piloten nicht ausreichend geschult und auf Extremsituationen wie diese vorbereitet haben, hatte es in der Anklage geheißen. Ein Expertengutachten kam 2012 zu dem Ergebnis, die Crew sei mit der eigentlich beherrschbaren Lage überfordert gewesen. In erster Instanz waren Air France und Airbus vor zwei Jahren vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Das Gericht hatte damals geurteilt, dass sie zwar teils nachlässig oder unvorsichtig gehandelt hätten, sich jedoch kein eindeutiger Kausalzusammenhang zum Unglück herstellen lasse. Im Urteil hieß es dennoch, Vorfälle mit den Sonden seien von Airbus nicht ausreichend nachverfolgt worden, zudem seien Informationen zurückgehalten worden. Air France hätte seine Piloten besser auf mögliche Probleme mit den Sonden hinweisen können, hieß es weiter. Air France und Airbus hatten die Verantwortung für den Absturz von sich gewiesen. Die Staatsanwaltschaft war gegen die erstinstanzliche Entscheidung in Berufung gegangen. Im Berufungsverfahren forderte sie eine Verurteilung.