Datum21.05.2026 14:57
Quellewww.zeit.de
TLDREin Mann wurde wegen versuchter, vorsätzlicher schwerer Brandstiftung zu fünf Jahren Haft verurteilt, nachdem er eine Tankstellensäule angezündet hatte. Das Motiv war angeblich Zurückweisung durch eine Mitarbeiterin. Der alkoholisierte Angeklagte wird zudem in einer Therapieeinrichtung untergebracht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Gefährliche Brandstiftung“. Lesen Sie jetzt „Feuer an Tankstelle gelegt - Mann zu Haftstrafe verurteilt“. Weil er eine Zapfsäule mit Benzin überschüttet und angezündet hat, ist ein Mann vom Landgericht Darmstadt zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden. Motiv für die Tat soll gewesen sein, dass die Mitarbeiterin der Tankstelle in Heusenstamm im Kreis Offenbach nicht auf die Annäherungsversuche des 39-Jährigen eingegangen war. Das Urteil erging wegen versuchter, vorsätzlicher schwerer Brandstiftung bei eingeschränkter Steuerungsfähigkeit. Außerdem wird der alkoholkranke, nicht vorbestrafte Verurteilte in einer Therapieeinrichtung untergebracht. Der Angeklagte, der bei der Tat 2,8 Promille Alkohol im Blut hatte, hatte gestanden, die Brandstiftung am Abend des 31. August 2025 verübt zu haben. Er habe der Aushilfskraft im Tankshop Angst machen wollen, weil sie seine Telefonnummer nicht wollte. Die 22 Jahre alte Aushilfe und von ihr zur Hilfe gerufene Zeugen hatten ausgesagt, dass der 39-Jährige vor der Brandstiftung ein halbes Dutzend Mal auf dem Gelände und im Shop gewesen sei, weswegen die Aushilfe Angst vor dem Stammkunden bekommen habe. Eine alarmierte Polizeistreife erteilte dem Mann vor dem Brand einen Platzverweis. Der Mann wohnte in einer Arbeiter-WG in Heusenstamm, arbeitete auf Baustellen und verdiente Geld für seine Frau und vier Kinder in Polen. Den Brand löschte ein Kunde mit einem Feuerlöscher. Ein Sachverständiger erläuterte vor Gericht, dass das Treibstofflager aus technischen Gründen nicht hätte explodieren können. Mit dem Urteil blieb die Schwurgerichtskammer letztlich zwischen den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung: Die Staatsanwaltschaft hatte die Tat als versuchten Mord und Brandstiftung bewertet und sechs Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung plädierte auf vier Jahre Haft wegen versuchter Brandstiftung. Beide forderten jeweils die Unterbringung in einer Therapieeinrichtung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. © dpa-infocom, dpa:260521-930-111683/1