Öffentlicher Dienst: Berlin droht hohe Nachzahlungswelle für Beamte

Datum21.05.2026 14:24

Quellewww.zeit.de

TLDRBerlin droht eine Nachzahlungswelle für Landesbeamte in Höhe von mindestens 882 Millionen Euro. Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass die Besoldung von 2008 bis 2020 nicht verfassungskonform war. Von der Nachzahlung profitieren jedoch nur Beamte, die Widerspruch eingelegt haben. Berlin muss bis März 2027 ein Gesetz zur Regelung der Nachzahlungen vorlegen.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Öffentlicher Dienst“. Lesen Sie jetzt „Berlin droht hohe Nachzahlungswelle für Beamte“. Auf Berlin kommen deutlich höhere Kosten wegen der vom Bundesverfassungsgericht vorgeschriebenen Nachzahlung für Landesbeamte zu. Die Finanzverwaltung geht von mindestens 882 Millionen Euro aus, wie ein Sprecher der Finanzverwaltung auf Nachfrage sagte. Zuvor hatte der RBB darüber berichtet. Im April hatte die Verwaltung noch eine Größenordnung von rund 500 Millionen Euro genannt.   Dabei würden nur die Beamten eine Nachzahlung bekommen, die gegen ihre Besoldung in den Jahren 2008 bis 2020 Widerspruch eingelegt hatten. Der Finanzverwaltung zufolge hat Berlin für die Finanzierung der Nachzahlungen rund 493 Millionen Euro zurückgelegt.  Sollte allen Beamten Geld nachgezahlt werden, wären nach RBB-Informationen sogar mehr als sieben Milliarden Euro nötig. Bis Ende März 2027 muss Berlin nun ein Gesetz vorlegen, wie die Nachzahlungen geregelt werden sollen. In diesem Rahmen muss auch geklärt werden, wer die Nachzahlung tatsächlich erhalten soll.  Das Bundesverfassungsgericht hatte Mitte September 2025 entschieden, dass das Land Berlin Beamtinnen und Beamte teils jahrelang zu schlecht bezahlt hat. Die entsprechenden Regelungen im Berliner Besoldungsrecht waren von 2008 bis 2020 mit wenigen Ausnahmen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.  Das Bundesverfassungsgericht hatte seit 2015 in mehreren Entscheidungen einen Rahmen definiert, ab wann Beamtenbezüge in den Ländern nicht mehr "amtsangemessen" sind.  Dabei werden die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst, der Verbraucherpreisindex und der Nominallohnindex des jeweiligen Bundeslandes verglichen. Die Besoldung soll außerdem mindestens 15 Prozent über der staatlichen Grundsicherung liegen. Aus Sicht des Gerichts sprengte Berlin diesen Rahmen aber über mehrere Jahre in mehreren Besoldungsgruppen. © dpa-infocom, dpa:260521-930-111424/1