Angriff im Gerichtssaal: Angeklagter verletzt Staatsanwältin bei Urteilsverkündung

Datum21.05.2026 13:44

Quellewww.zeit.de

TLDRIn Hanau wurde eine Staatsanwältin während einer Urteilsverkündung von einem Angeklagten angegriffen und verletzt. Der Mann sprang über seinen Tisch und schlug die Staatsanwältin, die eine Schädelprellung und Schürfwunden erlitt. Zwei Wachtmeister wurden ebenfalls leicht verletzt. Nach dem Angriff und der Fortsetzung der Verhandlung wurde der Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt und in Sicherungsverwahrung genommen. Hessens Justizminister und der Generalstaatsanwalt äußerten sich bestürzt und betonten, dass Angriffe auf Justizmitarbeiter Angriffe auf den Rechtsstaat seien.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Angriff im Gerichtssaal“. Lesen Sie jetzt „Angeklagter verletzt Staatsanwältin bei Urteilsverkündung“. Eine Staatsanwältin ist während einer Gerichtsverhandlung im hessischen Hanau von einem Angeklagten angegriffen worden. Sie habe durch die Schläge unter anderem eine Schädelprellung sowie Schürfwunden erlitten und habe medizinisch versorgt werden müssen, teilte das Landgericht Hanau mit. Zudem wurden zwei Wachtmeister leicht verletzt.  Bei der Urteilsverkündung am Mittwoch war der mit Handschellen gefesselte Angeklagte den Angaben zufolge über seinen Tisch gesprungen und hatte die Staatsanwältin auf den Kopf geschlagen. Die vier Wachtmeister im Saal griffen ein, der Angeklagte wurde in eine Zelle gebracht.  Eine Stunde später wurde die Urteilsverkündung im Beisein von Polizeibeamten fortgesetzt. Der Mann wurde dabei von der Großen Strafkammer unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe verurteilt, zudem wurde Sicherungsverwahrung angeordnet.  Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) und Generalstaatsanwalt Torsten Kunze äußerten sich bestürzt über den Vorfall. "Eines muss klar sein: Wer Justizmitarbeiter angreift, greift den Rechtsstaat an", erklärte Heinz in Wiesbaden. Es dürfe nie vergessen werden, dass hinter jeder Robe und Uniform nicht bloß ein Justizbediensteter, sondern in erster Linie ein Mensch stehe, so Kunze. © dpa-infocom, dpa:260521-930-111094/1