Brandenburgs Gerichte gefragt: Gewerkschaften wollen Extra-Stunde für Lehrkräfte kippen

Datum21.05.2026 13:32

Quellewww.zeit.de

TLDRBrandenburgs Bildungsgewerkschaften, GEW und Pädagogen-Verband, klagen gegen die zusätzliche Unterrichtsstunde für Lehrkräfte. Sie halten dies für eine Arbeitszeiterhöhung und keine Lösung für den Lehrkräftemangel. Die GEW reichte eine Normenkontrollklage ein und unterstützt Individualklagen von Lehrkräften. Die Maßnahme wurde budgetbedingt beschlossen und betrifft rund 60% der Lehrkräfte. Das Bildungsministerium verweist auf geplante Entlastungen und erwartet Rechtssicherheit durch die Gerichte.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Brandenburgs Gerichte gefragt“. Lesen Sie jetzt „Gewerkschaften wollen Extra-Stunde für Lehrkräfte kippen“. Die Bildungsgewerkschaften in Brandenburg wollen die zusätzliche Unterrichtsstunde für Lehrkräfte kippen. Sowohl die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft GEW als auch der Brandenburgische Pädagogen-Verband wählen dazu das Mittel einer Normenkontrollklage. Die GEW hat diese bereits im November am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht. "Wir gehen davon aus, dass wir durch alle Instanzen gehen werden", sagte der GEW-Landesvorsitzende Günther Fuchs.  Die Lage an den Schulen sei "desaströs", sagte Fuchs angesichts des Lehrkräftemangels. Eine Lösung sei es aber nicht, eine zusätzliche Unterrichtsstunde zu verordnen. Diese entspreche einer Arbeitszeiterhöhung und nicht wie versprochen einer Arbeitszeitverlagerung, heißt es von den Gewerkschaften. Um dem Mangel zu begegnen, müssten unter anderem weitere Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger gefunden werden. Neben den grundsätzlichen Klagen, mit denen die Gewerkschaften die zusätzliche Wochenstunde prüfen lassen wollen, unterstützt die GEW auch die Individualklagen von sechs verbeamteten Lehrkräften - diese seien bei den Verwaltungsgerichten in Potsdam, Cottbus und Frankfurt (Oder) eingereicht worden. Es sollen noch vier Klagen von angestellten Lehrkräften folgen. Zuvor hatte Fuchs von acht Individualklagen gesprochen.  "Es ist gutes Recht der Lehrkräfte, die Möglichkeit einer gerichtlichen Prüfung zu nutzen", hatte Bildungsminister Gordon Hoffmann (CDU) als Reaktion auf die Ankündigung mitgeteilt. "Das Ergebnis wird für Rechtssicherheit bei allen Beteiligten sorgen." Inhaltlich wollte sich das Ministerium nicht zum gerichtlichen Verfahren äußern. Hintergrund des Unmuts der Lehrerinnen und Lehrer ist die zusätzliche Stunde Unterricht pro Woche seit diesem Schulhalbjahr. Sie wurde im Zuge des Doppelhaushalts für 2025 und 2026 wegen finanzieller Zwänge beschlossen und betrifft laut Bildungsministerium rund 60 Prozent aller Lehrkräfte - ausgenommen sind nur die Beschäftigten an Förderschulen, Berufsschulen und sozialen Brennpunktschulen. Laut Ministerium sollten die Lehrerinnen und Lehrer dafür an mehreren Stellen entlastet werden. In den ersten und zweiten Klassen sind Lernentwicklungsgespräche nicht mehr vorgeschrieben. Die Bewertung von Lern- und Leistungsbereitschaft an Grundschulen wird nur noch in vierten und sechsten Klassen vorgenommen. Zudem gibt es keine Pflicht zur Facharbeit in neunten Klassen und keine zentrale Prüfung der zehnten Klassen an Gymnasien mehr. Im Schuljahr 2026/2027 entfällt das Erstellen von Grundschulgutachten. © dpa-infocom, dpa:260521-930-111004/1