Neue Regeln im Gesetz: Verfassungsrichter dürfen trotz Höchstalters weitermachen

Datum21.05.2026 13:06

Quellewww.zeit.de

TLDRDer Thüringer Landtag hat eine Gesetzesänderung verabschiedet, die es Verfassungsrichtern ermöglicht, ihr Amt über die Altersgrenze von 68 Jahren hinaus auszuüben, bis ein Nachfolger gewählt ist. Diese Regelung soll Vakanzen am Gericht verhindern und die Handlungsfähigkeit der Justiz sichern, angesichts der Schwierigkeiten, notwendige Mehrheiten für Richterwahlen zu erreichen, teils wegen der Sperrminorität der AfD. Die AfD kritisierte die Änderung scharf und bezeichnete sie als Einführung von Richtern auf Lebenszeit.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Neue Regeln im Gesetz“. Lesen Sie jetzt „Verfassungsrichter dürfen trotz Höchstalters weitermachen“. Thüringer Verfassungsrichter können die Amtsgeschäfte künftig auch nach Erreichen der Altersgrenze weiterführen. Eine entsprechende Gesetzesänderung verabschiedete der Landtag mit einer Mehrheit von CDU, BSW, SPD und Linke in Erfurt.  Das Höchstalter von 68 Jahren selbst wurde nicht geändert. Jedoch dürfen die amtierenden Verfassungsrichter auch nach Erreichen dieser Altersgrenze weitermachen, solange noch kein Nachfolger gefunden und gewählt ist.  Hintergrund für die Änderung sind unter anderem die komplizierten Mehrheitsverhältnisse im Parlament und Schwierigkeiten in der Vergangenheit, Zwei-Drittel-Mehrheiten für die Besetzung wichtiger Posten in der Justiz zu bilden. Die Thüringer AfD-Fraktion hat mehr als ein Drittel der Sitze im Landtag und damit eine Sperrminorität. Sie kann damit die Wahl von Kandidaten als Verfassungsrichter verhindern. Der Jurist und AfD-Abgeordnete Sascha Schlösser kritisierte die neue Regelung scharf. "Die Koalition der politischen Konkursverschlepper wird heute de facto Landesverfassungsrichter auf Lebenszeit einführen", sagte er - und kassierte für "politische Konkursverschlepper" einen Ordnungsruf.  Die AfD stimmte gegen den Gesetzentwurf. Schlösser sagte, die Fortführung der Amtsgeschäfte brauche klare Grenzen. Er gab zu Bedenken, dass mit der Regelung der Einigungsdruck auf das Parlament sinke. "Eine Versteinerung des Verfassungsrichterposten mit der Aussicht auf lebenslange Ausübung ist verfassungsrechtlich schlicht unzulässig. Nur Monarchen und Diktaturen bestimmen selbst, wann sie abtreten", sagte er. Thüringens Justizministerin Beate Meißner (CDU) betonte, dass die Gesetzesänderung Vakanzen am ranghöchsten Gericht im Land vermeide. "Die Justiz schützt die Demokratie." Nun könne der Thüringer Landtag die Justiz und den Rechtsstaat schützen. Die Gesetzesänderung macht auch den Weg frei für die Einführung der E-Akte am ranghöchsten Thüringer Gericht und den elektronischen Rechtsverkehr. © dpa-infocom, dpa:260521-930-110820/1