Datum21.05.2026 07:55
Quellewww.zeit.de
TLDRDer Deutsche Tierschutzbund verklagt die Bundesrepublik Deutschland, da er die staatliche Unterstützung für Tierheime als unzureichend ansieht. Die Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln soll klären lassen, ob sich aus dem im Grundgesetz verankerten Staatsziel Tierschutz eine finanzielle Verpflichtung für den Bund ergibt. Laut Tierschutzbund befinden sich Tierheime seit Jahren in einer existenzbedrohenden Krise, für die der Bund mitverantwortlich sei.
InhaltMuss die Bundesregierung Tierheime finanziell mehr unterstützen? Der Tierschutzbund will die Frage vor Gericht klären lassen. Im Grundgesetz ist der Tierschutz verankert. Der Deutsche Tierschutzbund hat beim Verwaltungsgericht Köln Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Anlass der Klage ist die "unzureichende Unterstützung" von Tierheimen. "Nachdem Tierheime trotz entsprechender Zusagen im Koalitionsvertrag auch im Bundeshaushalt 2026 erneut nicht berücksichtigt wurden, sehen wir uns als Dachverband nun zu diesem rechtlichen Schritt gezwungen", begründete der Tierschutzbund sein Vorgehen. Hauptziel der Klage sei es, die staatliche Verantwortung für den praktischen Tierschutz zu klären. "Wir wollen erstmals gerichtlich klarstellen lassen, dass sich aus dem Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz (Art. 20a GG) auch eine finanzielle Verpflichtung für den Bund ergibt", teilte der Verband mit. Der Tierschutz befinde sich schon seit Jahren in einer existenzbedrohenden Krise, heißt es weiter. Dies liege daran, dass der Bund seiner verfassungsrechtlichen Verantwortung, entsprechende Einrichtungen angemessen finanziell zu unterstützen, nur unzureichend nachkomme. Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.