Datum21.05.2026 04:00
Quellewww.zeit.de
TLDRDer Deutsche Tierschutzbund verklagt die Bundesrepublik wegen unzureichender finanzieller Unterstützung für Tierheime. Da diese im Bundeshaushalt 2026 erneut nicht berücksichtigt wurden, sieht sich der Verband zum Schritt gezwungen, um staatliche Verantwortung für den Tierschutz gerichtlich klären zu lassen. Ziel ist die Feststellung einer finanziellen Verpflichtung des Bundes aus dem Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz. Vier weitere Verbände schließen sich der Klage an.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „"Unzureichende Unterstützung"“. Lesen Sie jetzt „Tierschutzbund verklagt Bundesrepublik wegen Tierheimen“. Der Deutsche Tierschutzbund verklagt die Bundesrepublik Deutschland am Verwaltungsgericht Köln. Grund sei die "unzureichende Unterstützung" von Tierheimen, wie der Tierschutzbund mitteilte. Das Verwaltungsgericht in Köln bestätigte die Klage. "Nachdem Tierheime trotz entsprechender Zusagen im Koalitionsvertrag auch im Bundeshaushalt 2026 erneut nicht berücksichtigt wurden, sehen wir uns als Dachverband nun zu diesem rechtlichen Schritt gezwungen", teilte der Tierschutzbund mit. "Der praktische Tierschutz steht mit dem Rücken zur Wand, während der Bund die Verantwortung auf die Kommunen abschiebt." Ziel der Klage sei, die Frage staatlicher Verantwortung für den praktischen Tierschutz zu klären. "Wir wollen erstmals gerichtlich klarstellen lassen, dass sich aus dem Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz (Art. 20a GG) auch eine finanzielle Verpflichtung für den Bund ergibt." In der Klageschrift heißt es laut Tierschutzbund unter anderem: "Der praktische Tierschutz insgesamt steckt seit Jahren in einer existenzbedrohenden Krise, auch weil der Bund seiner verfassungsrechtlichen Verantwortung, solche Einrichtungen angemessen finanziell zu unterstützen – dazu in der rechtlichen Würdigung – nur unzureichend nachkommt." Neben dem Tierschutzbund klagen noch vier weitere Tierschutzverbände, die allerdings alle Mitglieder im Tierschutzbund sind, wie das Verwaltungsgericht mitteilte. Das Verwaltungsgericht erklärte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa): "Grundsätzlich folgt allein aus der Erhebung einer Untätigkeitsklage noch kein unmittelbar „fälliger“ Anspruch (hier auf Investitionshilfen). Zunächst werden nach einer Klageerhebung grundsätzlich Stellungnahmefristen für die Beteiligten gesetzt und die ggf. vorhandenen Verwaltungsvorgänge angefordert." Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat eine dpa-Anfrage nach einer Stellungnahme seit Mittwochmittag bisher nicht beantwortet. © dpa-infocom, dpa:260521-930-108643/1