Heizungsgesetz: Kabinett beschließt umstrittenen Entwurf ohne Rechtsprüfung

Datum20.05.2026 20:32

Quellewww.spiegel.de

TLDRDas Kabinett hat einen umstrittenen Entwurf für das neue Heizungsgesetz beschlossen, ohne die juristische Prüfung des Justizministeriums abzuwarten. Dies geschah trotz Hinweisen auf rechtliche Risiken und die Bedenken des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags bezüglich der Klimaschutzverpflichtungen. Kritiker befürchten Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Ministerinnen begründeten das Vorgehen mit Zeitdruck, um schnell Klarheit für Gebäudeeigentümer zu schaffen.

InhaltDas Bundeskabinett hat das neue Heizungsgesetz beschlossen – allerdings ohne eine Prüfung durch das Justizministerium abzuwarten. Dabei gab es frühzeitig Hinweise auf juristische Risiken. Gut drei Jahre lang haben CDU und CSU gegen das "Heizungsgesetz" des früheren Grünen-Wirtschaftsministers Robert Habeck Front gemacht. Die Abschaffung des Gebäudeenergiegesetzes war im Wahlkampf eines ihrer zentralen Themen, nach ihrem Amtsantritt im Mai 2025 stritt die schwarz-rote Koalition monatelang über Details eines neuen Gesetzes. Doch am Ende musste es plötzlich schnell gehen – so schnell, dass das Bundesjustizministerium nicht einmal mehr die Rechtsprüfung des Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes abschließen konnte, ehe das Bundeskabinett ihn am 13. Mai beschloss. Das geht aus der Kabinettvorlage vor, die dem SPIEGEL vorliegt. Man habe den Entwurf zwar dem Justizministerium "zur rechtsförmlichen und rechtssystematischen Prüfung übersandt", heißt es in der Vorlage für die Kabinettssitzung vom 13. Mai, unterzeichnet von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) und Bauministerin Verena Hubertz (SPD). Auf das Ergebnis wollten die beiden Ministerinnen aber offenbar nicht warten. "In Anbetracht des engen Zeitrahmens konnte die Rechtsprüfung nicht abgeschlossen werden", heißt es auf Seite zwei des 179-seitigen Dokuments. Doch aus Sicht von Reiche und Hubertz "steht die noch nicht vorgenommene Rechtsprüfung einer Kabinettbefassung nicht im Wege". Auch das Justizministerium "ist dem nicht entgegengetreten". Das ist bemerkenswert, denn die Prüfung ist nicht optional. Bevor ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Beschluss vorgelegt wird, muss er dem Innen- und dem Justizministerium zur Prüfung vorgelegt werden – so will es die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien. Die verfassungsrechtliche Prüfung nehmen beide Häuser vor, zudem gibt es eine rechtssystematische und rechtsförmliche Prüfung nur durch das Justizressort. Dabei geht es unter anderem darum, ob ein Gesetzentwurf mit Grundgesetz, Europarecht, Völkerrecht und vertraglichen Konventionen vereinbar ist. Mit dieser Prüfunmg sei man wegen der Kürze der Frist nicht fertig geworden, heißt es aus dem Haus von SPD-Justizministerin Stefanie Hubig – was aber auch nicht ungewöhnlich sei. Wenn Gesetze mit kurzer Frist zur Prüfung eingereicht würden, komme es bisweilen trotz Überstunden und Wochenendarbeit dazu, dass eine Prüfung nicht vollständig abgeschlossen werden könne. In diesen Fällen werde das im Anschreiben zur Kabinettsvorlage vermerkt. Nichts anderes sei beim Gebäudemodernisierungsgesetz geschehen. Die verfassungsrechtliche Prüfung sei dagegen erfolgt. Aber die Verantwortung für das Ergebnis möchte man beim Justizministerium offenbar nicht übernehmen. Diese liege beim federführenden Ressort, wenn dort "Tatsachenwissen" vorhanden sei, das für eine belastbare Einschätzung erforderlich ist. Als Beispiel nennen Hubigs Leute ausdrücklich die Erreichbarkeit von Treibhausgas-Einsparzielen. Bemerkenswert ist der Vorgang auch deshalb, weil rechtliche Bedenken gegen das Gebäudemodernisierungsgesetz absehbar waren. Im März etwa warnte der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags in einem Gutachten, dass jede Verschlechterung des Klimaschutzniveaus gegen die Verfassung verstoßen könnte. Die ersatzlose Streichung zentraler Klimaschutzregeln des alten Heizungsgesetzes ist jedoch ein "zentrales Element" des neuen Gesetzes, wie Reiche und Hubertz in der Kabinettvorlage betonen. Konkret nennen sie die Vorschrift, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden müssen, sowie das Verbot des Heizens mit fossilen Brennstoffen ab dem Jahr 2045. Sollte der Bundestag das Gesetz dennoch in der aktuellen Form beschließen, käme es wohl sofort zu Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht – die womöglich gute Erfolgschancen hätten. Im März 2021 urteilte das Karlsruher Gericht, dass das Grundgesetz die Regierung zum Klimaschutz und zur "Herstellung von Klimaneutralität" verpflichte. Grundlage ist Artikel 20a des Grundgesetzes. "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen", heißt es darin. Juristen leiten daraus ein sogenanntes Verschlechterungsverbot ab: Einmal beschlossene Klimaschutz-Regelungen dürfen entweder gar nicht oder nur dann zurückgedreht werden, wenn die Verschlechterungen an anderer Stelle ausgeglichen werden. Die Opposition kritisiert das Vorgehen der Bundesregierung scharf – und versucht, einen Keil in die Koalition zu treiben. Finanzminister Lars Klingbeil und Umweltminister Carsten Schneider (beide SPD) "lassen sich übertölpeln", indem sie einem rechtlich nicht geprüften Heizungsgesetz zustimmten, sagt der Grünen-Bundestagsabgeordnete Michael Kellner. "Der SPD ist nicht zu helfen, wenn sie noch nicht mal auf gerichtsfeste Lösungen drängt." Doch selbst in der Union befürchten Fachleute ein Einschreiten des Verfassungsgerichts. "Ich bin sicher, dass gegen dieses Gesetz geklagt wird, und habe Bedenken, ob es standhält", sagte der CDU-Politiker Thomas Heilmann, Chef der Klimaunion und ehemaliger Berliner Justizsenator, dem SPIEGEL. Andere Juristen in der Union werden hinter vorgehaltener Hand noch deutlicher. Der Gesetzentwurf sei "krass verfassungswidrig", sagt einer. "Das hält nie." Reiche und Hubertz aber drücken aufs Tempo. Das Gesetzgebungsverfahren müsse "noch vor der parlamentarischen Sommerpause abgeschlossen sein", heißt es in der Kabinettvorlage. Denn das Gesetz setze mit der Abschaffung des alten Gebäudeenergiegesetzes "ein zentrales Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um", schreiben die Ministerinnen – "damit rasch wieder Klarheit und Sicherheit für Gebäudeeigentümer, Mieter und die betroffenen Branchen herrscht". Das aber sehen viele Kritiker anders, darunter auch der Nationale Normenkontrollrat. Der Gesetzentwurf sei eines der "handwerklich schwächsten und praxisfernsten Vorhaben" der vergangenen Jahre, sagte Lutz Goebel, Chef des unabhängigen Beratungsgremiums, der "Bild"-Zeitung. Der Text sei ein "Paradebeispiel dafür, warum viele Menschen staatliche Regeln nicht mehr verstehen." Reiche und Hubertz haben mit ihrem Gesetzentwurf übrigens auch den Normenkontrollrat befasst – aber fassen dessen Urteil in ihrer Kabinettvorlage ganz anders zusammen: Das Gremium habe "eine Stellungnahme abgegeben und keine Bedenken erhoben".