Sexualstrafrecht: Bundesjustizministerin Hubig offen für »Nur-Ja-heißt-Ja«-Regel

Datum17.05.2026 07:05

Quellewww.zeit.de

TLDRBundesjustizministerin Hubig erwägt eine Reform des Sexualstrafrechts. Sie ist offen für die Einführung einer "Nur-Ja-heißt-Ja"-Regel, nach der sexuelle Handlungen nur bei ausdrücklicher Zustimmung straffrei wären. Bisher gilt das Prinzip "Nein heißt Nein". Die Koalition unterstützt eine EU-Initiative für diese Regelung bei Jugendlichen. Diese Änderung wäre ein Fortschritt für das deutsche Recht.

InhaltDie Bundesjustizministerin drängt auf eine Reform des Sexualstrafrechts. Unter anderem zeigte sie sich offen für eine Zustimmungsregel. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat sich für weitreichende Reformen im Familien- und Sexualstrafrecht ausgesprochen. Sie sei offen für die Einführung einer sogenannten "Nur-Ja-heißt-Ja"-Regel, sagte Hubig der Katholischen Nachrichtenagentur (KNA). Sexuelle Handlungen sind demnach nur einvernehmlich, wenn alle Beteiligten eingewilligt hätten. Es gebe gute Gründe, das ausdrücklich im Gesetz festzuhalten, sagte Hubig. Bei einer entsprechenden Reform wären sexuelle Handlungen strafbar, wenn die betroffene Person nicht aktiv zugestimmt hätte. Im April hatte der Bundestag nach einem Vorstoß der Grünen darüber diskutiert. Bisher gilt in Deutschland der Grundsatz "Nein heißt Nein", der sexuelle Handlungen bei Widerspruch unter Strafe stellt. Nach Angaben von Hubig ist man sich in der Koalition einig, dass Deutschland einen Vorstoß der EU mitgehen wolle, der auf eine "Nur-Ja-heißt-Ja"-Regelung bei Jugendlichen abziele. "Das ist schon ein großer Fortschritt", sagte Hubig. Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.