Datum16.05.2026 13:10
Quellewww.zeit.de
TLDRNRW plant eine Einschränkung des Radfahrens im Wald. Künftig sollen Radfahrer nur noch auf Fahrwegen oder speziell gekennzeichneten Trails fahren dürfen. Die Anlage neuer Trails erfordert die Zustimmung des Waldbesitzers. Motorisierte Zweiräder werden komplett ausgeschlossen. Ziel ist der Schutz von Natur und Waldboden vor Schäden durch rücksichtsloses Verhalten. Bußgelder und Betretungsverbote sind vorgesehen. Die Regelung soll die Erholung im Wald weiterhin ermöglichen, aber auf abgestimmten Wegen.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Nicht mehr kreuz und quer“. Lesen Sie jetzt „Radfahren im Wald soll eingeschränkt werden“. Das Radfahren im Wald soll in Nordrhein-Westfalen künftig nur auf Fahrwegen oder klar gekennzeichneten Trails erlaubt sein. Das sehe ein Gesetzentwurf der Landesregierung vor, zu dem Verbände in den kommenden Wochen Stellung nehmen könnten, sagte ein Sprecher des NRW-Landwirtschaftsministeriums. Für die Anlage von Trails soll demnach die Zustimmung des jeweiligen Waldbesitzers erforderlich sein. Das Radfahren im Wald solle stärker reglementiert werden zum Schutz der Natur. Das Befahren des Waldes mit Motorrädern, Mofas, Pedelecs und E-Scootern solle künftig sogar ausgeschlossen werden. Der Gesetzentwurf sehe auch erweiterte Möglichkeiten der Verhängung von Bußgeldern und Betretungsverboten vor, wenn man sich nicht an die Vorgaben halte. Ein sehr großer Teil der Freizeitnutzenden auf zwei Rädern verhält sich vorbildlich im Wald. Es gibt leider aber noch Einzelfälle, die für Schäden an Natur und Tieren im Wald sorgen. "Wir erleben, dass Chaoten im Wald Schäden anrichten", sagte der Sprecher des Landwirtschaftsministeriums. Im Fokus stehe bei der stärkeren Reglementierung ein aktiver Schutz des Waldbodens. Der Wald solle auch in Zukunft mit seinen Schutz- und Nutzfunktionen für alle nutzbar bleiben. Dazu gehört seine Funktion als Ort der Erholung und Freizeit. Auch das Radfahren im Wald werde nach mit dem Gesetzentwurf weiter dazugehören – aber bitte nur auf den erlaubten Wegen, die mit dem Waldbesitzer abgestimmt seien, unterstrich der Ministeriumssprecher. Der WDR hatte über die geplanten strengeren Regeln und eine erste Reaktion des Deutschen Interessenverbandes Mountainbike (DIMB) berichtet. Die geplante Änderung in NRW sei gegenüber der bisherigen Regelung eine deutliche Einschränkung des zulässigen Radfahrens im Wald. In der Praxis seien dadurch vor allem schmälere Wege zum Radfahren verboten, sodass faktisch nur noch breite Forstwege offiziell befahren werden dürften, hieß es dazu. © dpa-infocom, dpa:260516-930-87592/1