Datum20.11.2025 15:43
Quellewww.zeit.de
TLDRSpaniens Generalstaatsanwalt Álvaro García Ortiz wurde wegen der Weitergabe geheimer Informationen mit einem zweijährigen Berufsverbot und einer Geldstrafe von über 7.000 Euro belegt. Zudem muss er 10.000 Euro Schadensersatz zahlen. Ihm wird vorgeworfen, vertrauliche E-Mails aus einem Ermittlungsverfahren an die Presse weitergegeben zu haben, was der Opposition, insbesondere Isabel Díaz Ayuso, schadete. Das Urteil des Obersten Gerichtshofs ist noch nicht rechtskräftig und könnte die linke Regierung unter Ministerpräsident Sánchez weiter unter Druck setzen.
InhaltSpaniens oberster Anwalt soll Geheimnisse aus einem Verfahren durchstochen haben. Zwei Jahre lang darf er daher seinen Beruf nicht ausüben, urteilte das Gericht. Ein Gericht hat den Generalstaatsanwalt von Spanien wegen der Weitergabe geheimer Informationen mit einem zweijährigen Berufsverbot belegt. Nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofs muss Generalstaatsanwalt Álvaro García Ortiz zudem eine Geldstrafe von mehr als 7.000 Euro entrichten und einem Geschädigten Schadensersatz in Höhe von 10.000 Euro zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. García Ortiz wird zur Last gelegt, eine vertrauliche E-Mail aus einem Ermittlungsverfahren gegen den Lebenspartner der Oppositionspolitikerin Isabel Díaz Ayuso an die Presse weitergegeben zu haben. Die Opposition wirft ihm vor, der aufstrebenden Ayuso mit seinem Vorgehen geschadet haben zu wollen. García Ortiz hat die Vorwürfe stets bestritten. Die linke Regierung unter Ministerpräsident Pedro Sánchez dürfte durch die Verurteilung weiter unter Druck geraten. Zurzeit laufen Korruptionsermittlungen gegen die Ehefrau von Sánchez, seinen Bruder und hochrangige Mitglieder seiner sozialistischen Partei. Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.