Datum16.05.2026 00:06
Quellewww.spiegel.de
TLDREin Moskauer Gericht hat Euroclear zur Zahlung von 215 Milliarden Euro an die russische Zentralbank verurteilt, die als Schadenersatz für eingefrorene russische Gelder dient. Euroclear will Berufung einlegen und bezeichnet die Forderungen als unbegründet. Die russische Zentralbank schätzt, dass westliche Länder etwa 300 Milliarden Dollar russisches Staatsvermögen eingefroren haben. Ein Sprecher von Euroclear argumentiert, dass das eingefrorene Guthaben völkerrechtlich geschützt sei.
InhaltEin Großteil der eingefrorenen russischen Gelder in der EU liegt beim Finanzdienstleister Euroclear. Ein Moskauer Gericht hat den belgischen Konzern nun zu einer hohen Schadensersatzzahlung verurteilt. Ein Moskauer Gericht hat den belgischen Finanzdienstleister Euroclear im Zusammenhang mit dem Einfrieren russischer Vermögenswerte in der EU zu einer Schadenersatzzahlung von umgerechnet rund 215 Milliarden Euro verurteilt. Das Gericht gab damit am Freitag einer Klage der russischen Zentralbank statt. Euroclear bezeichnete die Forderungen der Zentralbank als "unbegründet". Ein Unternehmenssprecher kündigte an, dass der Konzern Berufung einlegen werde. Die russische Zentralbank begrüßte das Urteil. Moskau hat laut Rechtsexperten aber wohl keine Möglichkeit, seine Ansprüche vor einem europäischen Gericht geltend zu machen. Die russische Zentralbank schätzt, dass westliche Länder rund 300 Milliarden Dollar an russischem Staatsvermögen festgesetzt haben. Das in Brüssel ansässige Unternehmen Euroclear verwaltet einen Großteil der eingefrorenen russischen Vermögen in der EU. Euroclear argumentierte öffentlich , dass das Guthaben der russischen Zentralbank dem russischen Staat gehöre, mithin sogar völkerrechtlich geschützt sei. Russland habe also grundsätzlich ein Rückforderungsrecht. Die Aussicht darauf, dass Moskau eines Tages Reparationen leisten müsse, und die Ukraine dann den Kredit zurückzahlen könnte, ist nach Ansicht von Euroclear viel zu vage. Die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten hatten sich im Dezember darauf geeinigt, die nach Beginn der russischen Offensive in der Ukraine in Europa eingefrorenen Vermögenswerte bis auf Weiteres eingefroren zu lassen. Zuvor musste das Einfrieren alle sechs Monate einstimmig verlängert werden. Die Neuregelung basiert auf einer Regelung des EU-Vertrags für die Bewältigung wirtschaftlicher Krisen. Dagegen reichte die russische Zentralbank im März Klage beim Gericht der Europäischen Union in Luxemburg ein. Zur Begründung hieß es , das Einfrieren sei mit "schwerwiegenden Verfahrensverstößen" verhängt worden, da es per Mehrheitsentscheidung und nicht wie vom EU-Recht gefordert einstimmig angenommen worden sei.