Mordprozess: Schwangere Lebensgefährtin getötet: Angeklagter bestreitet

Datum20.11.2025 14:30

Quellewww.zeit.de

TLDRIm Mordprozess um die schwangere 32-Jährige aus Oberhausen, die am 11. April getötet wurde, steht ihr ehemaliger Lebensgefährte vor Gericht. Er soll die Frau erschlagen und stranguliert haben. Die Anklage lautet auf Mord, mit Motiv „Frauenhass“ und „Eifersucht“. Der 48-jährige Kosovare bestreitet die Vorwürfe. Die Frau wurde tot in ihrer Badewanne gefunden. Der Prozess, ursprünglich im Oktober gestartet, wird voraussichtlich Mitte Dezember mit einem Urteil enden.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Mordprozess“. Lesen Sie jetzt „Schwangere Lebensgefährtin getötet: Angeklagter bestreitet“. Nach dem gewaltsamen Tod einer schwangeren Frau aus Oberhausen muss sich ihr ehemaliger Lebensgefährte vor Gericht verantworten. Der Mann soll die 32-Jährige am 11. April dieses Jahres erschlagen und stranguliert haben. Die Leiche der dreifachen Mutter war in der Badewanne ihrer Wohnung entdeckt worden. Die Anklage lautet auf Mord. Zum Prozessauftakt am Duisburger Landgericht bestritt der 48-jährige Kosovare die Vorwürfe am Morgen. Die Staatsanwaltsanwaltschaft geht von "Frauenhass" und "Eifersucht" als Motiv aus. Wörtlich hieß es in der Anklage, der Mann sei "von dem über alle Maßen eigensüchtigen Motiv getrieben, über die Getötete frei verfügen zu können und ihr grundlegende menschliche Rechte absprechen zu dürfen, da sie nur ihm gehöre." Der Angeklagte war nach der Tat geflüchtet, hatte sich dann aber selbst gestellt. Zum Prozessauftakt ließ der Mann über eine Erklärung seines Verteidigers mitteilen, er sei zur Tatzeit nicht in der Wohnung gewesen sei. Er habe seine Partnerin nicht getötet.   Die Frau, dreifache Mutter, war laut Anklage kurz vor der Tat aus dem Frauenhaus zurückgekehrt. Ihre Leiche war entdeckt worden, als Mitarbeiter des Jugendamtes bei ihr vorbeikamen und niemand öffnete. Die Behörden-Mitarbeiter alarmierten dann die Polizei.  Der Prozess war bereits Anfang Oktober gestartet, hatte aus justizinternen Gründen aber wieder abgebrochen werden müssen. Mit einem Urteil ist voraussichtlich Mitte Dezember zu rechnen. © dpa-infocom, dpa:251120-930-318109/1