Datum20.11.2025 13:30
Quellewww.zeit.de
TLDREine 42-jährige Frau steht Anfang Dezember wegen Totschlags vor dem Landgericht Memmingen, nachdem sie im April im Streit ihre 76-jährige Mutter in Günzburg erwürgt haben soll. Die Tochter meldete sich nach der Tat selbst bei der Polizei und gestand die Tat. Die Einsatzkräfte fanden die Mutter leblos vor, Wiederbelebungsversuche waren erfolglos. Der Prozess beginnt am 2. Dezember, ein Urteil wird für eine Woche später erwartet. Totschlag kann eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren nach sich ziehen.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Kriminalität“. Lesen Sie jetzt „Frau wegen Tötung der eigenen Mutter vor Gericht“. Eine Frau steht Anfang Dezember wegen der Tötung ihrer eigenen Mutter vor Gericht. Die damals 42-Jährige soll im April im schwäbischen Günzburg im Streit die 76-Jährige erwürgt haben, teilte das Landgericht Memmingen mit. Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten Totschlag vor. Für ihre Festnahme sorgte die Frau nach der Tat selbst. Nach Angaben der Polizei rief sie selbst die Beamten und gab an, dass sie vermutlich ihre Mutter in einem Streit getötet habe. Die Einsatzkräfte fanden die 76-Jährige daraufhin leblos auf, Wiederbelebungsversuche scheiterten. Die Tochter war demnach ebenfalls vor Ort und ließ sich widerstandslos festnehmen. Der Prozess am Landgericht Memmingen soll am Dienstag, 2. Dezember, beginnen. Ein Urteil könnte voraussichtlich eine Woche später fallen. Das Gesetz sieht für Totschlag eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren vor. © dpa-infocom, dpa:251120-930-317709/1