Datum14.05.2026 06:29
Quellewww.spiegel.de
TLDRDer Nationale Normenkontrollrat kritisiert das schwarz-rote Heizungsgesetz scharf als "handwerklich schwach" und "praxisfern". Der Entwurf sei kaum verständlich, erschwere die Umsetzung für Wohnungseigentümer und verursache zusätzliche Bürokratie. Der Rat fordert den Bundestag zur Überarbeitung auf. Das Gesetz lockert die Vorgaben für neue Heizungen, erlaubt weiterhin Gasheizungen mit zunehmendem Anteil CO2-neutraler Brennstoffe ab 2029 und streicht das Betriebsverbot für Öl- und Gasheizungen ab 2045.
Inhalt"In weiten Teilen kaum verständlich": Der Normenkontrollrat reagiert mit heftiger Kritik auf den Gesetzentwurf zum Einbau von Heizungen. Er sei "schwach und praxisfern" und für Wohnungseigentümer kaum umsetzbar. Mit scharfen Worten hat der Nationale Normenkontrollrat (NKR) das vom Bundeskabinett beschlossene Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) kritisiert. NKR-Chef Lutz Goebel bezeichnete den Gesetzentwurf in der "Bild"-Zeitung als eines der "handwerklich schwächsten und praxisfernsten Vorhaben, die dem Nationalen Normenkontrollrat in den vergangenen Jahren vorgelegt wurden". Der Text sei "in weiten Teilen kaum verständlich" und für Betroffene häufig nicht nachvollziehbar. Selbst Heizungs-Fachverbände würden Probleme bei der Umsetzung des Gesetzes kritisieren sowie dessen mangelnde Praxistauglichkeit, sagte Goebel. "Genau solche Gesetze tragen zur Frustration vieler Bürgerinnen und Bürger gegenüber Staat und Politik bei." Der Normenkontrollrat ist ein unabhängiges, ehrenamtliches Beratergremium. Seine zehn Mitglieder haben die Aufgabe, sich für weniger Bürokratie, bessere Gesetze und eine digitale Verwaltung einzusetzen. Das Gesetz verursache zudem zusätzliche Bürokratie- und Beratungskosten, bemängelt der NKR. Die Aufteilung der Nebenkosten beim Einbau fossiler Heizungen etwa sei für viele Wohnungseigentümer ohne externe Beratung kaum umsetzbar. Goebel forderte den Bundestag auf, den Entwurf im parlamentarischen Verfahren zu überarbeiten und die Vorschläge von Fachverbänden zu prüfen. Kernstück des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes der früheren Ampelkoalition ist die Vorgabe, dass bei neuen Heizungen in der Regel mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie eingesetzt werden müssen. Aus der Opposition heraus hatten die Unionsparteien das alte Heizungsgesetz heftig kritisiert. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz, wie der Nachfolger unter Schwarz-Rot nun heißt, soll der Einbau neuer Gasheizungen weiter möglich sein – Voraussetzung soll ab 2029 sein, dass ein zunehmender Anteil CO2-neutraler Brennstoffe genutzt wird. Die Regierung will damit Hauseigentümern wieder eine größere Wahlfreiheit lassen. Das im Heizungsgesetz verankerte Betriebsverbot für Öl- und Gasheizungen ab dem Jahr 2045 wurde laut der Nachrichtenagentur Reuters ebenfalls gestrichen. Union und SPD hatten sich bereits in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, das Heizungsgesetz der Ampelkoalition wieder "abzuschaffen". Stattdessen gibt es nun die sogenannte Bio-Treppe. Auch sie ist umstritten: Bisher sind klimafreundliche Gase und Öle nicht ausreichend vorhanden und auch teuer. "Eine belastbare Abschätzung der in der Zukunft zu erwartenden Kosten ist derzeit nicht möglich", heißt es in der Kabinettsvorlage. Die Bundesregierung gehe aber davon aus, dass es in den nächsten Jahren ein Wachstum des Marktes für biogene Heizungen und Brennstoffe geben werde. Das umstrittene Gebäudeenergiegesetz wird nun wohl gestutzt, aber die üppige Förderung für Wärmepumpen bleibt zunächst bestehen. Dabei treibt sie die Preise nach oben. Was in anderen Ländern besser läuft, lesen Sie hier: Darum sind Wärmepumpen in Deutschland so teuer