Datum13.05.2026 16:41
Quellewww.spiegel.de
TLDRDer frühere Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs wurde wegen Vorteilsannahme in neun Fällen zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er heimliche Spenden eines Bauunternehmers sowie Renovierungsleistungen ohne Bezahlung annahm, um dessen Wohlwollen zu erkaufen. Vier Monate der Haft gelten aufgrund der langen Verfahrensdauer als vollstreckt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
InhaltEs ist bereits das dritte Urteil in Sachen Vorteilsannahme gegen den früheren Regensburger OB Joachim Wolbergs. Eines wurde aufgehoben, jetzt sprach ihn das Landgericht München I erneut in neun Fällen schuldig. Im Prozess zur Korruptionsaffäre ist der frühere Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Wolbergs wurde der Vorteilsannahme in neun Fällen schuldig gesprochen. Das Landgericht München I sah es als erwiesen an, dass er heimliche Spenden eines Regensburger Bauunternehmers angenommen hatte, der sich sein Wohlwollen als möglicher künftiger Oberbürgermeister erkaufen wollte. Der Regensburger Bauunternehmer hatte in den Jahren 2011 bis 2014 insgesamt 326.700 Euro an Wolbergs SPD-Ortsverein gespendet. Wolbergs war damals 3. Bürgermeister Regensburgs. Im Mai 2014 trat er den Posten des Oberbürgermeisters der Stadt an. Gemeinsam mit bereits abgeurteilten Fällen ging es in der Korruptionsaffäre um insgesamt 475.000 Euro. Die Spenden kamen demnach über den Bauunternehmer selbst sowie über seine Schwiegermutter und Mitarbeiter. Sie lagen jeweils unter der damaligen Veröffentlichungsgrenze von 10.000 Euro. Darüber hinaus nahm Wolbergs Renovierungsleistungen an zwei Immobilien in Anspruch, ohne dafür zu bezahlen. Nach der Beweisaufnahme seien die Spenden nicht anders zu erklären, als dass der Bauunternehmer sich das Wohlwollen des Angeklagten habe erkaufen wollen, sagte ein Gerichtssprecher. Durch Annahme der Spenden habe Wolbergs zum Ausdruck gebracht, dass er sich bei seiner künftigen Dienstausübung für die Zuwendungen erkenntlich zeigen werde. Wegen der langen Verfahrensdauer gelten vier Monate der Haftstrafe bereits als vollstreckt. Für zwei der neun Fälle wurde der Angeklagte schon rechtskräftig verurteilt. Hier musste lediglich eine neue Strafe festgesetzt werden, nachdem der Bundesgerichtshof eine frühere Entscheidung des Landgerichts Regensburg in weiten Teilen aufgehoben hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wolbergs wurde 2014 zum Oberbürgermeister gewählt, wegen des Verfahrens gegen ihn aber 2017 vom Dienst suspendiert. 2019 trat er aus der SPD aus und schloss sich bei der Kommunalwahl 2020 einer neuen Regensburger Gruppierung an, verpasste aber die Stichwahl für das Oberbürgermeisteramt. Er wurde bereits 2019 in zwei Fällen der Vorteilsannahme schuldig gesprochen, blieb aber straffrei. Das Urteil hob der Bundesgerichtshof 2021 in weiten Teilen auf. Ein zweites Urteil, mit dem Wolbergs 2020 wegen Bestechlichkeit zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war, blieb bestehen.