Kampf gegen Kriminalität: Einziehung von Immobilien: Gericht geht von Strohfrau aus

Datum13.05.2026 16:32

Quellewww.zeit.de

TLDRDas Berliner Landgericht hat die Einziehung von neun Immobilien im Wert von 453.000 Euro und eines Motorrads angeordnet. Die als Eigentümerin eingetragene Frau gilt als Strohfrau für ihren Lebensgefährten, dessen Einkommen die Anschaffungen nicht erklären kann. Das Gericht vermutet, dass die Gelder aus illegalen Taten stammen. Diese Entscheidung im Rahmen des Kampfes gegen organisiertes Verbrechen und zur Abschöpfung krimineller Vermögen ist noch nicht rechtskräftig.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Kampf gegen Kriminalität“. Lesen Sie jetzt „Einziehung von Immobilien: Gericht geht von Strohfrau aus“. Im Streit um beschlagnahmte Immobilien hat das Berliner Landgericht die Einziehung von neun Objekten im Wert von insgesamt fast einer halben Million Euro angeordnet. Die als Eigentümerin eingetragene Frau sei nach Überzeugung der Kammer lediglich als Strohfrau aufgetreten, tatsächlich wirtschaftlich Berechtigter und Manager der Geschäfte sei ihr Lebensgefährte gewesen, sagte der Vorsitzende Richter. Der Mann wiederum habe Sozialleistungen bezogen. "Wir haben keinen Hinweis auf einen legalen Erwerb", so der Richter. Es handelt sich um Immobilien im Gesamtwert von 453.000 Euro sowie um ein Motorrad im Wert von 16.000 Euro. Es bestehe ein krasses Missverhältnis zwischen dem Einkommen der 36-Jährigen und den Werten, sie habe nur ihren Namen nach außen gegeben und im Verfahren nicht nachweisen können, mit welchem Geld sie die Immobilien erworben haben wolle. Die Kammer müsse davon ausgehen, dass die Gelder zur Beschaffung der Objekte aus irgendwelchen Straftaten herrührten. Die neun Objekte liegen in den Berliner Stadtteilen Lichtenrade und Spandau sowie im Landkreis Elbe-Elster in Brandenburg und im Landkreis Greiz in Thüringen. Der Sohn der 36-jährigen Kinderfrau war sechs Monate alt, als die Mutter 2013 auf seinen Namen ein Objekt erworben habe – finanziert aus Sicht der Staatsanwaltschaft mit Geld aus rechtswidrigen Taten.  Die Verteidiger hatten beantragt, den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Einziehung zurückzuweisen. Die 36-Jährige sei keine Strohfrau gewesen, ihr Lebensgefährte und Vater ihres Kindes habe Verantwortung übernommen und die Frau finanziell unterstützt. Sie arbeite zudem seit 2011 in Vollzeit und habe Darlehen aufnehmen können. Im Kampf gegen Organisierte Kriminalität setzten Politik und Ermittler seit einigen Jahren verstärkt darauf, an das Vermögen der Kriminellen zu kommen. Mit einer spektakulären Aktion hat die Berliner Staatsanwaltschaft im Sommer 2018 insgesamt 77 Objekten im Millionenwert sichergestellt. Ihr damaliger Wert wurde auf rund neun Millionen Euro beziffert. Ermittler gehen davon aus, dass die Häuser und Grundstücke nicht mit legalem Geld erworben wurden.  Die Staatsanwaltschaft beantragte die Einziehung der Immobilien im sogenannten selbstständigen Einziehungsverfahren. Damit können aus Straftaten stammende Vermögenswerte auch ohne Strafverfahren eingezogen werden – vorausgesetzt, sie stammen nachweislich aus einer nicht länger als 30 Jahre zurückliegenden Straftat. Einige Fälle sind inzwischen rechtskräftig. Die aktuelle Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. © dpa-infocom, dpa:260513-930-76491/1