Verkauf kommunaler Kliniken: Klinikstreit: Überraschende Millionenforderung von Ameos

Datum13.05.2026 14:38

Quellewww.zeit.de

TLDRDer Klinikbetreiber Ameos fordert vom Salzlandkreis 5,94 Millionen Euro im Streit um den Verkauf der ehemaligen Salzlandkliniken. Ameos beruft sich auf einen Anpassungsbetrag im Kaufvertrag. Der Landkreis weist die Forderung als haltlos zurück und hat selbst unbezahlte Kaufpreisraten mit über sechs Millionen Euro eingeklagt. Der Landkreis prüft nun Widerspruch gegen den Mahnbescheid.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Verkauf kommunaler Kliniken“. Lesen Sie jetzt „Klinikstreit: Überraschende Millionenforderung von Ameos“. Im Streit um den Verkauf der ehemaligen Salzlandkliniken erhebt der Klinikbetreiber Ameos eine Millionenforderung gegenüber dem früheren Eigentümer, dem Salzlandkreis. In einem Mahnbescheid des Amtsgerichts Aschersleben verlangt das Schweizer Unternehmen 5,94 Millionen Euro, wie ein Sprecher des Landkreises der Deutschen Presse-Agentur bestätigte. Zuvor hatte die "Mitteldeutsche Zeitung" (MZ) berichtet.  Ameos beruft sich laut Bericht auf einen im Kaufvertrag vereinbarten sogenannten Anpassungsbetrag. Demnach sollten Verluste der Kliniken aus dem Jahr 2011 den Kaufpreis mindern. Der Landkreis weist die Forderung in einer Stellungnahme als "haltlos" zurück. Ein entsprechender Betrag sei aber bereits beim Verkauf der Kliniken berücksichtigt worden, heißt es weiter.  Hintergrund ist der andauernde Streit um den Verkauf der Kliniken im Jahr 2012. Bislang ging es dabei vor allem um Forderungen des Salzlandkreises gegenüber Ameos. Nach Angaben des Kreises summieren sich diese einschließlich Zinsen inzwischen auf mehr als sechs Millionen Euro. Die Ansprüche wurden laut Landkreis bereits in mehreren Instanzen bis hin zum Bundesgerichtshof bestätigt. Deshalb leitete der Kreis eine Zwangsvollstreckung gegen Ameos ein. Hintergrund ist eine bis heute nicht gezahlte zweite Kaufpreisrate. Grundsätzlich prüfe das Gericht nicht, ob die in einem Mahnbescheid formulierte Forderung besteht oder nicht, sagte Christian Löffler, zuständiger Sprecher des Landgerichts Magdeburg, der Deutschen Presse-Agentur.  Der Landkreis hat nun zwei Wochen Zeit, Widerspruch gegen die Forderung einzulegen. In diesem Fall bleibe Ameos dann nur der Klageweg, um die Forderung weiter durchzusetzen. "Der Salzlandkreis wird die Rechtswidrigkeit des Mahnbescheids gerichtlich bestätigen lassen und hat Ameos aufgefordert, den Mahnantrag umgehend zurückzunehmen", sagte ein Sprecher des Kreises der "MZ". Ameos betreibt in Sachsen-Anhalt mehrere Standorte, im Salzlandkreis etwa in Aschersleben, Bernburg und Schönebeck. © dpa-infocom, dpa:260513-930-75707/1