Datum13.05.2026 14:37
Quellewww.zeit.de
TLDREin polnisches Unternehmen darf Waffen nicht unter dem Markennamen "Obelix" verkaufen. Das Gericht der Europäischen Union gab dem Verlag der Asterix-Comics Recht. Dieser hatte argumentiert, dass die Waffenfirma vom Bekanntheitsgrad und Ruf der Figur Obelix profitieren und diesen schädigen könnte. Das EuG hob die Entscheidung des EUIPO auf, da dessen Analyse unvollständig war. Der Fall geht zur erneuten Prüfung an das EUIPO zurück.
InhaltSeit 2022 kann ein polnisches Unternehmen Waffen unter dem Markennamen "Obelix" vermarkten. Der Verlag der Asterix-Comics klagte dagegen, ein EU-Gericht gab ihm Recht. Der Verleger der Asterix-Comics hat sich vor einem EU-Gericht erfolgreich gegen die Nutzung des Namens "Obelix" als Markenname für Waffen, Munition und Sprengstoff gewehrt. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hob eine Entscheidung der EU-Behörde für geistiges Eigentum (EUIPO) auf, das sich geweigert hatte, die zugunsten einer polnischen Waffenfirma eingetragene Marke für nichtig zu erklären. Dagegen hatte der französische Verlag Les Éditions Albert René geklagt. Das EuG ist eine Vorinstanz zum Gerichtshof der Europäischen Union, bei dem gegen das Urteil noch Berufung eingelegt werden kann. "Obelix" ist seit 1998 zugunsten des französischen Verlags als Marke eingetragen, zum Beispiel für Bücher, Kleidung und Spiele. Das Europäische Markenamt trug die Wortmarke darüber hinaus 2022 für Waffen und Munition eines polnischen Herstellers ein. Der Verlag kritisierte daraufhin, dass das Rüstungsunternehmen die Bekanntheit sowie das Ansehen der älteren Marke ausnutzen und deren Ruf schädigen könnte. Es spiele auf die "Unbesiegbarkeit und übermenschliche Stärke" der Comicfigur Obelix an, argumentierte der Verlag in seinem Antrag bei der EUIPO, die neuere Marke für nichtig zu erklären. Die EU-Behörde wies das jedoch zurück: Die Bekanntheit der älteren Marke sei nicht hinreichend sicher nachgewiesen worden. Das Kriterium entscheidet, ob eine Markenverletzung vorliegt, wenn eine wortgleiche Marke für unterschiedliche Waren oder Dienstleistungen genutzt wird, in dem Fall also beispielsweise für Comics und Waffen. Darüber hinaus bezweifelte die Behörde, dass Käuferinnen und Käufer von Waffen deren Eigenschaften gedanklich mit denjenigen der Comicfigur in Verbindung bringen würden. Diese Argumentation wies jedoch das EuG zurück. Die Analyse der Behörde sei unvollständig und fehlerhaft gewesen, teilte das Gericht mit. So habe die Behörde bestimmte Belege für die Bekanntheit der Marke nicht korrekt gewürdigt. Außerdem habe sie Beweismittel, in denen das Zeichen gemeinsam mit der Marke "Asterix" verwendet wurde, nicht übergehen dürfen und habe die Verbindung zwischen den beiden Marken nicht ausreichend beachtet. Das Gericht verwies den Fall zur erneuten Prüfung an das Europäische Markenamt zurück, da die Weigerung des EUIPO, die polnische "Obelix"-Marke für nicht zu erklären, durch das Gerichtsurteil ungültig ist.