K.-o.-Tropfen: Kabinett plant härtere Strafen bei Vergewaltigung mit K.o.-Tropfen

Datum13.05.2026 12:28

Quellewww.zeit.de

TLDRDie Bundesregierung plant härtere Strafen für Vergewaltigungen, die unter Einsatz von K.-o.-Tropfen begangen werden. Das Kabinett hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der eine Mindeststrafe von fünf Jahren Gefängnis vorsieht. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) betont die besondere Gefährlichkeit und Hinterhältigkeit solcher Taten, die vor allem Frauen treffen. Die Verschärfung ist Teil einer Gesamtstrategie zum besseren Schutz vor Gewalt. Der Artikel listet zudem verschiedene Hilfsangebote für Betroffene auf.

InhaltDer Einsatz von K.-o.-Tropfen soll durch ein neu beschlossenes Gesetz deutlich härter bestraft werden. Die Bundesjustizministerin will einen besseren Schutz vor Gewalt. Die Bundesregierung will für den Einsatz sogenannter K.o.-Tropfen höhere Strafen. Wer unter Einsatz dieser Substanzen eine Vergewaltigung oder einen Raub begeht, soll laut einem Entwurf, den das Kabinett beschlossen hat, mit mindestens fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Der Vorschlag kam von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Mit der Verschärfung soll demnach der besonderen Gefährlichkeit Rechnung getragen werden, die von K.-o.-Tropfen ausgeht. "Vergewaltigungen unter Einsatz von K.-o.-Tropfen sind besonders hinterhältig und gefährlich", sagte Hubig. "Die Täter mischen ihren Opfern heimlich Substanzen unter, um sie gezielt wehrlos zu machen. Tatorte sind Bars und Clubs – aber auch das eigene Zuhause. Die Betroffenen haben oft keine Chance, den Übergriff zu bemerken und abzuwehren." Hubig sprach von "sexueller Gewalt in einer besonders schlimmen Form – und sie trifft vor allem Frauen". Das Strafrecht müsse darauf eine harte Antwort geben. Die Strafverschärfung sei Teil einer Gesamtstrategie zum besseren Schutz vor Gewalt, sagte Hubig. Insbesondere Frauen müssten besser vor Übergriffen geschützt werden. Das bundesweite Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen ist Tag und Nacht unter der Nummer 116 016 erreichbar ‒ kostenlos und auf Wunsch anonym. Über die Internetseite können sich Betroffene zudem online per E-Mail oder Chat beraten lassen.  Weitere Anlaufstellen per Telefon, Mail oder persönlich sind das Hilfetelefon Sexueller Missbrauch, das Opfertelefon Weißer Ring oder die Lara Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt an Frauen (Berlin). Für Männer gibt es das Hilfetelefon Gewalt an Männern. Mit dem Beratungsstellenfinder bbf Frauen gegen Gewalt können Betroffene in einer Suchmaske Hilfe am Ort finden. Je nach Region gibt es lokale Frauenhäuser und Beratungszentren. Eine Übersicht gibt die Frauenhaus Koordinierung.   Gewaltschutzambulanzen sichern Spuren kostenlos, vertraulich, anonym. Manchmal heißen sie auch Opferhilfeambulanz oder ähnlich. Auch manche Krankenhäuser, Frauenarztpraxen oder der Rettungsdienst bieten Spurensicherung an. Fragen Sie am besten per Telefon nach.  Hier finden Sie die Homepages der Gewaltschutzambulanz der Charité Berlin und der Gewaltschutzambulanz Bremen. Mehr Informationen zur ärztlichen Versorgung nach Vergewaltigungen bieten die Frauenärzte im Netz. Haben Sie den Verdacht, dass Ihnen jemand K.-o.-Tropfen verabreicht hat, sollten Sie möglichst schnell eine Blut- oder Urinprobe zur Untersuchung abgeben. Die Substanzen sind nach wenigen Stunden nicht mehr nachweisbar. Beratungsstellen und Hilfetelefone geben Auskunft, wo das möglich ist. Weitere Informationen in leichter Sprache (PDF): Gesine Netzwerk Gesundheit: Was tun? Übersicht über die Opferschutzbeauftagten der Länder Internetseite des Opferbeauftragten des Landes Berlin  Informationen der Polizei Berlin zu Sexualstraftaten Überblick, was vor einem anstehenden Gerichtstermin relevant ist   Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.