Datum20.11.2025 12:14
Quellewww.zeit.de
TLDRIm Prozess zum Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt, der am 20. Dezember 2024 stattfand und bei dem sechs Menschen starben, werden ab dem 27. November Betroffene als Zeugen gehört. Zeugen müssen sich freiwillig melden, um erneut belastende Erlebnisse zu teilen. Stattdessen wird größtenteils das Selbstleseverfahren angewendet, bei dem Aussagen der Zeugen in schriftlicher Form bearbeitet werden. Aufgrund des Umfangs der Akten wird es im Dezember und Februar zu mehreren Ausfällen von Verhandlungstagen kommen.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Anschlag auf Weihnachtsmarkt“. Lesen Sie jetzt „So geht es weiter im Prozess gegen den Todesfahrer“. Im Prozess zum Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt sollen ab dem 27. November Betroffene als Zeugen gehört werden. Auch für mehrere Termine im Dezember sind Aussagen von Betroffenen eingeplant, sagte der Vorsitzende Richter Dirk Sternberg im Landgericht Magdeburg. Die Verfahrensbeteiligten hatten sich darauf verständigt, dass nur solche Opfer als Zeugen gehört werden sollen, die sich ausdrücklich dazu bereiterklären. Zeugen sollen das Geschehen nicht nochmals durchleben müssen. Viele wollen dem Täter nicht gegenübertreten. Stattdessen setzt das Gericht größtenteils auf das sogenannte Selbstleseverfahren, bei dem die Prozessbeteiligten die Aussagen, die die Zeugen bei der Polizei gemacht haben, selbst lesen. Das sind laut dem Vorsitzenden Richter rund 2.800 Seiten. Weil das viel Zeit in Anspruch nimmt, entfallen mehrere Verhandlungstage im Dezember. Auch zwei Verhandlungstermine Anfang Februar sollen nicht stattfinden. Am 20. Dezember 2024 raste der inzwischen 51 Jahre alte Mann aus Saudi-Arabien mit einem mehr als zwei Tonnen schweren und 340 PS starken Mietwagen mit bis zu 48 Kilometern pro Stunde über den Weihnachtsmarkt. Es starben sechs Menschen, mehr als 300 wurden verletzt. © dpa-infocom, dpa:251120-930-317203/1