Durchsuchungen: Millionenbetrug durch Schwarzarbeit?

Datum12.05.2026 13:31

Quellewww.zeit.de

TLDRZoll und Staatsanwaltschaft haben bundesweit Wohn- und Geschäftsräume durchsucht. Es besteht der Verdacht auf einen Millionenbetrug durch Schwarzarbeit im Ausbaugewerbe. Circa 1,9 Millionen Euro Sozialversicherungsbeiträge sollen durch "Kick-Back-Zahlungen" einer südosteuropäischen Tätergruppierung entgangen sein. Die Ermittlungen konzentrieren sich auf ein illegales System zur Umleitung von Geldern zur Bezahlung von Schwarzarbeit. Beweismittel wurden sichergestellt.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Durchsuchungen“. Lesen Sie jetzt „Millionenbetrug durch Schwarzarbeit?“. Mit Durchsuchungen in Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen sind Zoll und Staatsanwaltschaft gegen mutmaßliche Schwarzarbeit vorgegangen. Im Raum stehe ein Schaden von rund 1,9 Millionen Euro - dieses Geld soll den Sozialkassen durch "Kick-Back-Zahlungen" im Ausbaugewerbe entgangen sein, teilten die Staatsanwaltschaft Würzburg und das Hauptzollamt Schweinfurt mit. Die Vorwürfe richteten sich gegen eine "südosteuropäische Tätergruppierung", die verdächtigt werde, ein illegales System für Schwarzlohn-Zahlungen betrieben zu haben. Die Beschuldigten führen demnach einen Handwerkerbetrieb am bayerischen Untermain.  Etwa 200 Kräfte waren im Einsatz, um 19 Wohn- und Geschäftsräume zu durchsuchen. Sie hätten Beweise sichergestellt, hieß es weiter - etwa Geschäftsunterlagen in Papierform und auch elektronische Datenträger, Smartphones und Laptops. Diese Daten müssten ausgewertet werden. Es gilt die Unschuldsvermutung.  Und so funktionieren die "Kick-Back-Zahlungen" nach Angaben von Zoll und Staatsanwaltschaft in der Regel: Schein- oder Servicefirmen stellen demnach Rechnungen für Leistungen aus, die in der Realität nie erbracht wurden. Offiziell werden die Rechnungen per Überweisung bezahlt. Somit können die Zahlungen in der Buchhaltung als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.  Das Geld werde von Hintermännern der Servicefirmen in bar abgehoben. Nach Abzug einer Provision bekomme der Auftraggeber das Geld zurück. So entstehe Schwarzgeld, das wieder genutzt werde, um Arbeitnehmer illegal zu bezahlen und dabei keine Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge abzuführen, erläuterten Zoll und Staatsanwaltschaft. © dpa-infocom, dpa:260512-930-70015/1