Datum11.05.2026 17:48
Quellewww.zeit.de
TLDRNach einer lebensgefährlichen Messerattacke in Neuss wurde ein 30-jähriger Syrer vom Landgericht Düsseldorf wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu vier Jahren Haft verurteilt. Der Angeklagte rammte dem 20-jährigen Opfer unvermittelt ein Messer in den Bauch. Als Motiv vermuten die Richter einen Streit um Geld, der jedoch nicht abschließend geklärt werden konnte. Der Täter wurde von Passanten und Sicherheitskräften überwältigt und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Urteil nach Messerattacke“. Lesen Sie jetzt „Mehrjährige Haftstrafe nach lebensgefährlicher Messerattacke“. Nach einer lebensgefährlichen Messerattacke auf einen jungen Mann in Neuss ist ein 30-jähriger Angeklagter zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Düsseldorf sprach den Syrer wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung schuldig. Nach Überzeugung der Strafkammer hatte der Angeklagte am Abend des 19. November 2025 bei einem Treffen vor einem Flüchtlingsheim dem 20-jährigen Bewohner der Einrichtung unvermittelt ein Messer in den Bauch gerammt. Der mutmaßliche Täter war damals schließlich von mehreren Passanten und Sicherheitskräften des Flüchtlingsheims überwältigt worden. Der 30-jährige Mann wurde festgenommen und sitzt seither in Untersuchungshaft. Die Richter gehen davon aus, dass der Hintergrund der Tat ein Streit um Geld war. "Genau aufklären konnten wir das nicht", räumte der Vorsitzende Richter Rainer Drees ein. Auch das Opfer, das den Messerangriff überlebt hatte und als Nebenkläger im Prozess auftrat, habe wenig zur Klärung beitragen können. Der Staatsanwalt hatte im Prozess viereinhalb Jahre Haft gefordert. Der Verteidiger des Angeklagten hatte eine angemessene Haftstrafe angeregt. © dpa-infocom, dpa:260511-930-66529/1