Datum11.05.2026 16:54
Quellewww.zeit.de
TLDREin 36-Jähriger wurde wegen Mordes aus Habgier und Raubes mit Todesfolge zu lebenslanger Haft verurteilt. Er tötete eine 73-jährige Seniorin in Worms mit einer Vase und erstickte sie. Das Gericht wies den Verteidigungsantrag auf eine geringere Strafe wegen Drogenkonsums ab. Der Angeklagte kannte das Opfer, das ihn zum Kaffee eingeladen hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Prozess“. Lesen Sie jetzt „Seniorin in Worms getötet - Lebenslang für 36-Jährigen“. Nach dem Mord an einer Seniorin in Worms ist ein 36-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Mainzer Landgericht sprach den Mann wegen Mordes aus Habgier sowie Raub mit Todesfolge schuldig. Damit folgte die Kammer dem Antrag der Staatsanwältin. Auch mit Blick auf die laut schluchzenden Angehörigen des Angeklagten erklärte der Vorsitzende Richter knapp: "Das war ein Raubmord, und daraus resultiert die Strafe." Das Gericht fasste die Geschehnisse vom 30. August 2025 zusammen: Der Angeklagte sei in das Haus der 73-Jährigen gekommen und als die Frau ihm im Flur entgegentrat, habe er mit einer schweren Vase zugeschlagen. Anschließend habe er sie in die Küche gezogen. Mit einem Kissen aus dem Schlafzimmer habe er die Frau erstickt und ihr dabei noch Zungenbein und einen Halswirbel gebrochen. Der 36-Jährige arbeitete zur Tatzeit als Handlanger auf einer Baustelle in der Nachbarschaft des Opfers. Nach Angaben des Gerichts kannten sich beide bereits, weil die Frau ihn wiederholt über den Gartenzaun angesprochen und zum Kaffeetrinken eingeladen hatte. Sie habe sich nach dem Tod ihres Mannes den Kummer von der Seele reden wollen, berichtete der 36-Jährige. Unter anderem habe sie ihn zum Kaffeetrinken eingeladen. Sie habe irgendwann einfach nur noch genervt, hatte der Angeklagte erklärt. Die Verteidiger gingen entgegen dem Sachverständigengutachten davon aus, dass ihr Mandant aufgrund erheblichen Drogenkonsums in der Zeit vor der Tat in einem enthemmten Zustand gewesen sei. Sie sprachen von einer spontanen Tat, Totschlag sowie Diebstahl – und plädierten für "höchstens acht Jahre Haft" für ihren Mandanten. Das Gericht folgte dieser Einschätzung nicht. Der Angeklagte wollte in seinem letzten Wort nichts mehr sagen. Während der Urteilsbegründung saß er mit gesenktem Kopf und von seiner Familie abgewandtem Gesicht reglos zwischen seinen Verteidigern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. © dpa-infocom, dpa:260511-930-66121/1