Polizisten müssen nach Fehler bei Verkehrskontrolle Geldstrafen zahlen

Datum11.05.2026 12:43

Quellewww.spiegel.de

TLDRZwei Polizisten wurden wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung durch Unterlassen zu Geldstrafen von 10.800 und 14.400 Euro verurteilt. Sie versäumten 2020, einen stark alkoholisierten Bundeswehrsoldaten zu stoppen, der kurz darauf auf der A20 einen tödlichen Unfall mit zwei Toten und einem Schwerverletzten verursachte. Der Soldat war mit 248 km/h auf ein langsameres Fahrzeug aufgefahren. Das Urteil gegen die Polizisten ist noch nicht rechtskräftig.

InhaltEin Bundeswehrsoldat hat 2020 auf der A20 einen tödlichen Raser-Unfall verursacht. Eine Polizeikontrolle konnte er vorher passieren – obwohl er alkoholisiert war. Für die Beamten hat das nun Konsequenzen. Zwei Polizisten haben bei einer Verkehrskontrolle im August 2020 folgenschwere Fehler gemacht. Damals versäumten sie es, einen Bundeswehrsoldaten aus dem Verkehr zu ziehen, der alkoholisiert mit seinem Auto unterwegs war und wenig später auf der A20 bei Wismar mit hoher Geschwindigkeit einen tödlichen Unfall verursachte. Das Amtsgericht Lübeck hat die beiden Beamten nun zu Geldstrafen verurteilt. Wie ein Gerichtssprecher bestätigte, wurden die beiden Polizisten Ende vergangener Woche wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen zu Geldstrafen in Höhe von 10.800 und 14.400 Euro verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Unfallverursacher war bereits am 8. Januar 2025 vom Amtsgericht Wismar zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden, wogegen der Bundeswehrsoldat Berufung einlegte, über die das Landgericht Schwerin noch entscheiden muss. Der Mann war am 2. August 2020 um 2.04 Uhr mit dem Auto mit 248 Kilometern pro Stunde bei Triwalk südlich von Wismar auf einen deutlich langsamer fahrenden Wagen aufgefahren. In dem Auto starben ein 45-jähriger Mann und eine 19-jährige Frau. Ein 19-Jähriger wurde zudem schwer verletzt. Der Soldat kam von der Kaserne in Faßberg (Niedersachsen) und war in der Nacht auf dem Weg nach Rostock, wo er einen Kameraden besuchen wollte. Auf der Fahrt wurde der Mann von der Polizeistreife kontrolliert, weil er laut Zeugen in Schlangenlinien fuhr. Den Beamten erzählte er, dass er von einem Einsatz komme und 48 Stunden lang nicht geschlafen habe. Einem Atemalkoholtest musste er sich damals nicht unterziehen.