Kriminalität: Anklage nach Schüssen in Gießener Wettbüro erhoben

Datum11.05.2026 12:30

Quellewww.zeit.de

TLDRDie Staatsanwaltschaft Gießen hat Anklage gegen einen 34-Jährigen wegen versuchten heimtückischen Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Verstoß gegen das Waffengesetz erhoben. Der Mann soll im Oktober vier Schüsse in einem Gießener Wettbüro abgegeben haben, bei denen drei Personen verletzt wurden. Ein Streit einige Wochen zuvor gilt als mögliches Motiv. Der Angeklagte, der bereits polizeibekannt ist, schweigt zu den Vorwürfen. Der Prozess beginnt am 3. Juni.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Kriminalität“. Lesen Sie jetzt „Anklage nach Schüssen in Gießener Wettbüro erhoben“. Nach den Schüssen in einem Wettbüro in Gießen im vergangenen Oktober hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen 34-Jährigen erhoben. Die Ermittler werfen dem Mann versuchten heimtückischen Mord vor, gefährliche Körperverletzung sowie einen Verstoß gegen das Waffengesetz. Der Prozess vor dem Landgericht in der mittelhessischen Stadt soll am 3. Juni beginnen, wie die Staatsanwaltschaft Gießen mitteilte.  Der Angeklagte soll am Tatabend das Wettbüro in der Gießener Innenstadt betreten und vier Schüsse aus einer Pistole abgegeben haben. Drei Männer im Alter von 16, 27 und 40 Jahren wurden nach Angaben der Staatsanwaltschaft von Kugeln getroffen und im Bereich der Beine und des Oberkörpers verletzt.  Beim Verlassen des Tatorts habe der 34-Jährige einen weiteren Schuss in Richtung des Einganges abgegeben, dabei jedoch niemanden getroffen. Die später sichergestellte Tatwaffe soll er auf der Flucht entsorgt haben. Der Angeklagte, der die türkische Staatsbürgerschaft besitzt, war noch am Abend der Tat festgenommen worden. Zu den Vorwürfen schweigt er.  Auslöser für die Schüsse sei mutmaßlich ein Streit gewesen, zu dem es bereits einige Wochen zuvor zwischen einem der Opfer und dem Angeklagten gekommen sei. Der Staatsanwaltschaft zufolge legen dies Zeugenbefragungen und die Auswertung von Videoaufnahmen und Handys nahe.  Für die Polizei ist der Mann kein Unbekannter: Der 34-Jährige ist den Ermittlern zufolge bereits wegen Körperverletzung und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz strafrechtlich in Erscheinung getreten. © dpa-infocom, dpa:260511-930-64347/1