Promi zieht vor Gericht: Zivilklage der Pooths nach Schmuckdiebstahl abgewiesen

Datum11.05.2026 10:50

Quellewww.zeit.de

TLDRDie Zivilklage von Verona und Franjo Pooth gegen ihren Versicherungsmakler wurde vom Landgericht Düsseldorf abgewiesen. Die Pooths hatten Pflichtverletzungen geltend gemacht, da sie nach einem Schmuckdiebstahl im Jahr 2021 feststellten, unterversichert gewesen zu sein. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Der Diebstahl selbst ist weiterhin unaufgeklärt. Die Pooths können Berufung einlegen.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Promi zieht vor Gericht“. Lesen Sie jetzt „Zivilklage der Pooths nach Schmuckdiebstahl abgewiesen“. Fast viereinhalb Jahre nach dem spektakulären Diebstahl ihres Schmuckes hat Moderatorin Verona Pooth ("Da werden Sie geholfen") im Kampf um einen höheren Schadenersatz eine Niederlage erlitten. Das Landgericht Düsseldorf hat die Klage der Eheleute Verona und Franjo Pooth (Az: 9a O 382/24) gegen einen Versicherungsmakler abgewiesen. Die Kläger können binnen eines Monats Berufung beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen. Pooth war bei der Verkündung nicht anwesend. Verona und Franjo Pooth hatten der Maklerfirma Pflichtverletzungen vorgeworfen. Erst nach dem Diebstahl des Schmuckes habe sich herausgestellt, dass sie unterversichert gewesen seien, hatte Verona Pooth in der Verhandlung im März erklärt. Das Gericht hatte damals eine gütliche Einigung angeregt, dem die Beklagten allerdings nicht zustimmten.  Der Einbruch in die Villa der TV-Moderatorin von Heiligabend 2021 ist bisher unaufgeklärt. Die Ermittlungsbehörden teilten im Juli 2022 mit, dass die Täter nicht identifiziert und die Ermittlungen eingestellt wurden. Von der Beute - darunter laut Pooth ihr Hochzeitsschmuck - fehlte jede Spur. Pooths hatten den Einbruch in die Villa im Düsseldorfer Vorort Meerbusch selbst publik gemacht. Die Täter nahmen unter anderem einen Tresor mit. © dpa-infocom, dpa:260511-930-63816/1