Elbvertiefung: Der tägliche Newsletter aus Hamburg: Darf das N-Wort in einer Abi-Prüfung vorkommen?

Datum11.05.2026 06:00

Quellewww.zeit.de

TLDRIn Hamburger Abiturprüfungen wurden NS-Dokumente und Literatur mit dem N-Wort eingesetzt. Die Schulbehörde begründet dies mit der Notwendigkeit, rassistischen Sprachgebrauch zu erkennen und einzuordnen. Kritiker bemängeln jedoch, dass dies für schwarze Schüler eine Benachteiligung und Zumutung darstellt. Der Artikel beleuchtet zudem einen antiisraelischen Protest, die weltgrößte schwimmende Bühne beim Hafengeburtstag sowie die Problematik der Rehabilitation von NS-Künstlern wie Veit Harlan.

InhaltDie Elbvertiefung am Montag – Mit antiisraelischem Protest, etwas Film- und Rechtsgeschichte und der weltgrößten schwimmenden Bühne hier ist eine kleine Herausforderung für die an normativen Fragen Interessierten unter Ihnen. Es geht – ich weiß, kein neues Thema – um die Verwendung des N-Worts. Angenommen, in den Hamburger Abiturprüfungen dieses Jahres seien Texte eingesetzt worden, die davon Gebrauch machen – liegt darin dann eine Benachteiligung Schwarzer Schülerinnen und Schüler? Der Sachverhalt an sich ist unstrittig: Es handelt sich um ein NS-Dokument, einen Essay Golo Manns, der ausgerechnet in der ZEIT erschienen ist, und einen Auszug aus einem modernen US-amerikanischen Roman. Sie kamen in Geschichts- und Englisch-Prüfungen vor. Dies ist die offizielle Begründung: "Rassistischer Sprachgebrauch in historischen und aktuellen Texten", schreibt die Schulbehörde, müsse "erkennbar sein, um ihn aufdecken, entsprechend einordnen und abwehren zu können". Die fraglichen Aufgabenstellungen sind demnach als Akte sprachpolitischer Aufklärung zu verstehen. Außerdem sei natürlich "die reflektierte und distanzierte Auseinandersetzung" mit Literatur und historischen Quellen "Gegenstand der Anforderungen der gymnasialen Oberstufe". Das mag beides zutreffen – aber wenn jede Verwendung des N-Worts ein Akt sprachlicher Gewalt gegen die damit bezeichnete Personengruppe ist: Lässt sich dann bestreiten, dass die Abiaufgabe für eine Minderheit der Geprüften eine besondere Zumutung enthielt? Selbstverständlich müssen etwa Historikerinnen und Historiker mit solchen Zumutungen fertig werden. Aber erstens üben sie ihren Beruf freiwillig aus, und zweitens stehen sie – anders als Abiturientinnen und Abiturienten – untereinander nicht in einem Wettbewerb, in dem es auf gleiche Ausgangsvoraussetzungen ankommt. Erstaunlich auch, wie das N-Wort in der englischsprachigen Quelle gerechtfertigt wird: Es habe in seiner Originalform erhalten werden müssen, um die Verwechselung mit einem noch gröberen N-Wort zu vermeiden, das unter amerikanischen Rassisten gern verwendet wird. Und es gab keine Möglichkeit, eine Prüfung ohne die fragliche Textpassage abzuhalten? Haben Sie einen schönen Tag! Ihr Frank Drieschner Das antiisraelische Protestcamp "Brücke des Widerstands" soll bis zum 16. Mai auf der Moorweide stattfinden, einem ehemaligen NS-Deportationsort für Juden. Das Verwaltungsgericht hatte das Camp mit Verweis auf die Versammlungsfreiheit genehmigt. Beim Hafengeburtstag, dessen Feier am Sonntag endete, hat Hamburg die weltgrößte temporär errichtete schwimmende Konzertbühne aufgebaut und sie mitsamt ihrer Größe von 2.364 Quadratmetern ins Guinness-Buch der Rekorde eintragen lassen. Ebenfalls beim Hafengeburtstag hat die Wasserschutzpolizei ein hybrid angetriebenes Boot in Betrieb genommen, das bei dieser Gelegenheit durch die mehrfache Paralympics-Siegerin Edina Müller auf den Namen Bürgermeister Nevermann getauft wurde. Bereits am Samstag mussten nach der Hafengeburtstagsfeier 474 Menschen aus einer liegengebliebenen S-Bahn am Bahnhof Elbbrücken evakuiert werden. Nach Angaben der Deutschen Bahn war die Ursache ein IT-Defekt. Im ausverkauften Volksparkstadion hat der HSV am Sonntag sein letztes Heimspiel dieser Saison mit 3:2 gegen Freiburg gewonnen. St. Pauli verlor bereits am Samstag mit 1:2 bei Leipzig, bleibt Vorletzter und spielt am kommenden Samstag gegen Wolfsburg um den Einzug in die Relegation. Veit Harlan drehte Propagandafilme für die Nazis. Nach 1945 arbeitete er weiter, als wäre nichts gewesen. Bis ein Journalist zum Boykott aufrief und der Streit eskalierte. ZEIT-Autorin Helene Altgelt hat den Fall aufgeschrieben; lesen Sie hier einen Auszug aus dem Artikel. Hamburg, 1950. Der frühere NS-Gauleiter Karl Kaufmann wird aus der Haft entlassen, ehemalige Angehörige der Waffen-SS organisieren sich in einem Hilfsverein, und der Regisseur Veit Harlan, der neulich noch Propagandafilme wie Jud Süß veröffentlichte, dreht seinen ersten Kinofilm seit Kriegsende. Einstige Nazis werden rehabilitiert. Aber nicht ohne Gegenrede. Am 28. September tritt in einer Villa im Stadtteil Rotherbaum an der Alster ein Mann mit spärlicher Behaarung und einer dicken schwarzen Brille an das Rednerpult. Erich Lüth, Vorsitzender des Hamburger Presseclubs und hauptberuflich Chef der Senatspressestelle, eröffnet die Woche des deutschen Films. Unter einer stuckverzierten Decke mit ausladenden Kronleuchtern setzt Erich Lüth zu einer Grundsatzrede an. Rund hundert Filmschaffende sitzen im Publikum. Lüth fordert von ihnen mehr Mut gegenüber dem übermächtigen Hollywood und von der Politik Importquoten für ausländische Filme. Zum Ende seiner Rede kommt er auf Veit Harlan zu sprechen, den "Naziregisseur Nummer eins", wie er ihn nennt. Der deutsche Film müsse zu Weltrang wiederfinden, so Lüths These – aber nicht mit Harlan als seinem Repräsentanten. Lüth ruft zum Boykott von Harlans neuem Film Unsterbliche Geliebte auf. Er sagt: "Hier fordern wir von den Verleihern und Theaterbesitzern eine Haltung, die nicht ganz billig ist, die man sich aber etwas kosten lassen sollte: Charakter." Schlagzeilen macht damals seine Forderung nach Importquoten, der letzte Teil seiner Rede geht unter. Niemand im Spiegelsaal ahnt: Diese letzten Sätze werden acht Jahre später das deutsche Verständnis der Grundrechte verändern. Wie es in der Frage weitergeht, ob Veit Harlan eine zweite Chance verdient hatte, lesen Sie in der ungekürzten Fassung. → Zum Artikel (Z+) Über allen Gipfeln ist jetzt mal Ruh, fand Christine Lemke-Matwey, sobald sie in den Alpen war. Bis sie auf das italienisch-deutsche Musikerehepaar Chiara Tonelli und Philipp von Steinaecker traf. Der gebürtige Hamburger organisiert mit seiner Frau in einem Südtiroler Dorf ein Kammermusikfestival. → Zum Artikel (Z+) Die Kunsthalle zeigt in der Doppelschau Maria Lassnig und Edvard Munch. Malfluss = Lebensfluss über 180 Bilder von Lassnig und Munch. Der Norweger Munch (1863–1944) gilt als einer der Vordenker des Expressionismus. Die österreichische Malerin Lassnig (1919–2014) hat sich in ihrer Kunst immer wieder auf den Expressionismus bezogen. In der Ausstellung begegnen die zwei Kunstschaffenden einander nun in 13 thematischen Kapiteln. Beide teilen einen ähnlichen Ausdruck in ihrer Form der Selbst- und Weltbefragung. "Maria Lassnig und Edvard Munch. Malfluss = Lebensfluss", bis 30.8.; Kunsthalle, Galerie der Gegenwart, Glockengießerwall 5; Di–So 10–18 Uhr, Do bis 21 Uhr An der Haltestelle St. Pauli: Ein Paar, vermutlich Touristen, wartet auf den Bus in Richtung Reeperbahn. Sie: "Guck mal, die schwankenden Bauten." Er: "Hmmm, ach, du meinst die tanzenden Türme." Sie: "Ja, sag ich doch." Gehört von Peter Kiéck Das war die Elbvertiefung, der tägliche Hamburg-Newsletter der ZEIT. Wenn Sie möchten, dass er täglich um 6 Uhr in Ihrem Postfach landet, können Sie ihn hier kostenlos abonnieren.