Datum10.05.2026 21:29
Quellewww.zeit.de
TLDRBundesjustizministerin Hubig plant eine Verschärfung des Kindschaftsrechts, um gewalttätige Elternteile besser zu sanktionieren. Ein Gesetzentwurf sieht vor, dass Familiengerichte Tätern häuslicher Gewalt das Umgangsrecht mit ihren Kindern entziehen können. Ziel ist der Schutz von Kindern und dem betroffenen Elternteil. Erleichterungen bei der Feststellung der Kindeswohlgefährdung sind geplant, um die Praxis zu verbessern. Die Gerichte sollen individuell über jeden Einzelfall entscheiden, wobei Art und Ausmaß der Gewalt berücksichtigt werden.
InhaltDie Bundesjustizministerin plant, dass Gerichte Tätern häuslicher Gewalt das Umgangsrecht entziehen können. Das soll Kinder und den gewaltbetroffenen Elternteil schützen. Die Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will das Kindschaftsrecht in Fällen häuslicher Gewalt verschärfen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, über den die Zeitungen der Funke Mediengruppe berichten. Demnach soll Tätern das Umgangsrecht mit ihren Kindern entzogen werden können. Wenn ein Elternteil gegenüber dem anderen gewalttätig werde, könnten Familiengerichte dem Täter zukünftig den Umgang mit gemeinsamen Kindern untersagen, hieß es im Gesetzesentwurf. Dabei solle in jedem Einzelfall individuell entschieden werden. "Häusliche Gewalt muss bei Entscheidungen über das Sorge- und Umgangsrecht künftig klar berücksichtigt werden", sagte Hubig den Zeitungen. Das gelte auch, wenn sich die Gewalt nicht direkt gegen die Kinder richte. "Denn Kinder leiden, wenn sie Gewalt in der Familie miterleben". Mit der Reform solle auch die Gefahr reduziert werden, dass sich eine von häuslicher Gewalt betroffene Person nach einer Trennung immer wieder der Gefahr aussetze, wenn es etwa aufgrund eines gemeinsamen Sorgerechts mit dem gewalttätigen Ex-Partner zusammentreffe, erklärte die Ministerin. Schon nach bisherigem Recht sind Familiengerichte verpflichtet, häusliche Gewalt in Sorge- und Umgangsverfahren zu berücksichtigen. Dies geschieht in der Praxis jedoch nur selten. Hubig spricht nun von einer Verschärfung der bestehenden Regelungen. Der Gesetzentwurf sieht jedoch keinen Automatismus vor. Die Gerichte sollten in jedem Einzelfall individuell entscheiden und dabei auch die Art, das Ausmaß und die Häufigkeit der Gewalt sowie eine Wiederholungsgefahr berücksichtigen. Der Umgang mit Kindern soll künftig dauerhaft oder vorübergehend eingeschränkt werden können. Auch die Möglichkeit, dass ein Elternteil sein Kind nur noch in Begleitung sehen darf, ist angedacht.