Schlichtungen: Schiedsstellen in Thüringen: Konsens statt Urteil

Datum10.05.2026 04:00

Quellewww.zeit.de

TLDRSchiedsstellen in Thüringen bieten eine kostengünstige und schnelle Alternative zu Gerichtsverfahren. Sie eignen sich besonders für Nachbarschaftsstreitigkeiten und zielen auf Konsens statt Urteil ab. Ziel ist, eine Einigung zu erzielen, mit der beide Parteien leben können, um fortwährende Konflikte zu vermeiden. Die Vergleiche sind rechtlich bindend. Trotz der Vorteile gestaltet sich die Suche nach ehrenamtlichen Schiedspersonen zunehmend schwierig.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Schlichtungen“. Lesen Sie jetzt „Schiedsstellen in Thüringen: Konsens statt Urteil“. Ob Kinderlärm, der Streit um nicht beseitigtes Herbstlaub oder der Verlauf eines Zauns: Viele Streitigkeiten entzünden sich an nachbarschaftlichen Differenzen. "Solche Fälle machen zweifellos den Großteil unserer Arbeit aus", sagt Sylvia Biereigel.  Die Vorsitzende der Landesvereinigung Thüringen im Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen ist seit mittlerweile 34 Jahren aktiv als Schiedsfrau in ihrer Heimatregion unterwegs. Anstatt auf einen meist langwierigen Prozess zu setzen oder Querelen weiter zu eskalieren, können sich Betroffene an Schiedsstellen wenden, die in Thüringen in jeder Gemeinde vorgehalten werden müssen.  "Insbesondere sinnvoll ist das bei Nachbarn, die ja auf längere Zeit weiterhin friedlich miteinander und nebeneinander leben wollen", sagt Biereigel. Das Instrument der Schiedsstellen sei äußerst erfolgreich und sinnvoll.  In Thüringen gibt es dem Verband zufolge derzeit rund 200 Schiedsstellen und etwa 310 Schiedspersonen. Zum Einsatz können diese bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten wie den besagten Nachbarschaftskonflikten kommen. Aber auch bei bestimmten Strafsachen wie Beleidigungen, Sachbeschädigungen, Bedrohungen oder Taten im Vollrausch wird in manchen Fällen zunächst einer der ehrenamtlichen Schlichter hinzugezogen. Die Vorteile liegen auf der Hand: Einerseits fallen diese Verfahren laut Biereigel mit durchschnittlich 50 bis 70 Euro deutlich günstiger aus als ein Gerichtsverfahren. Im Schnitt dauere eine Schlichtung nicht mehr als vier Wochen. Zudem würden diese Verfahren - anders als bei öffentlichen Gerichtsverhandlungen - nur im kleinen Kreis zwischen den Beteiligten und der Schiedsperson abgehalten.  Der größte Vorteil sei aber ein anderer: Anstelle eines richterlichen Urteils, bei dem klar zwischen "Recht und Unrecht" im Sinne der Gesetzeslage entschieden wird, laufe ein Schiedsverfahren auf eine Einigung hinaus, mit der beide Seiten leben könnten.  Verhärtete Fronten ließen sich so vermeiden, die Beteiligten könnten sich auch weiter in die Augen blicken. Rechtssicherheit bringt eine Schlichtung dennoch: "Die Vergleiche werden protokolliert und sind ab der Zustimmung beider Seiten für 30 Jahre rechtswirksam", berichtet Biereigel. Im Schnitt werde in etwa 60 Prozent der Fälle eine Einigung erzielt. Nur etwa 10 Prozent landeten am Ende vor Gericht, die restlichen 30 Prozent der Antragsteller ließen die Sache auf sich beruhen. Wer selbst auf der Suche nach einer Schiedsperson ist, kann sich etwa ans örtliche Rathaus wenden. Jede Kommune muss als Pflichtaufgabe über eine Schiedsperson verfügen. Doch die Suche nach Freiwilligen gestaltet sich nicht immer einfach. So haben laut Biereigel aktuell etwa die Gemeinden Leutenberg und Kaulsdorf (beide Landkreis Saalfeld-Rudolstadt) und Harth-Pöllnitz (Kreis Greiz) Probleme, geeignete Freiwillige zu finden.  Dem Justizministerium zufolge war die Schiedsstelle in Bad Lobenstein seit 2018 verwaist. Erst nach einer Werbeaktion unter anderem mit Hilfe der sozialen Medien habe das Amt 2023 wieder besetzt werden können. Auch die Stadt Bad Frankenhausen habe das Ministerium in jüngster Zeit informiert, dass die Kandidatensuche immer schwieriger werde. Wer sich selbst als Schiedsperson engagieren möchte, muss zwischen 25 und 70 Jahre alt sein, ausreichend Zeit und einen guten Gesundheitszustand mitbringen. Bewerber müssten zudem unter anderem kommunikationsfähig sein, über einen guten Leumund verfügen, in der Nähe der Schiedsstelle wohnen und "nach Bildung und natürlicher Befähigung" in der Lage sein, diese Aufgabe auszuüben.  Der Arbeitsaufwand liege im Schnitt bei etwa fünf Stunden pro Monat, sagt Biereigel. Dieser sei aber auch abhängig davon, wie bekannt die Schlichtungsstelle sei. Eine Amtszeit dauert fünf Jahre und beginnt mit dem Tag der Berufung durch den Amtsgerichtsdirektor. Nach Amtsantritt durchlaufen die Schiedspersonen verschiedene Schulungen. Derzeit seien in Thüringen Menschen aller Altersstufen als Schiedsleute tätig, etwa die Hälfte seien Frauen. Schiedsleute erhalten für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit einen Teil der beim Verfahren anfallenden Gebühren und bekommen ihre Auslagen erstattet. Das sei aber für die meisten Schlichter unerheblich, meint Biereigel: "Erfolgreich abgeschlossene Verfahren, bei den sich die Beteiligten geeinigt haben, sind der schönste Lohn - und motivieren zum Weitermachen!" © dpa-infocom, dpa:260510-930-58942/1