Demonstrationen: Gericht erlaubt Protestcamp auf Hamburger Moorweide

Datum08.05.2026 20:56

Quellewww.zeit.de

TLDREin Gericht hat die Erlaubnis für ein geplantes Protestcamp gegen Israel auf der Hamburger Moorweide bestätigt. Die Polizei hatte den Ort wegen des historischen Kontexts (Ort jüdischer Deportationen) abgelehnt, doch das Oberverwaltungsgericht urteilte im Sinne der Versammlungsfreiheit. Die Veranstalter, von denen eine Gruppe extremistisch beobachtet wird, wollen ihr Camp unter dem Motto "Bridges of Resistance" abhalten. Die Entscheidung des Gerichts ist unanfechtbar.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Demonstrationen“. Lesen Sie jetzt „Gericht erlaubt Protestcamp auf Hamburger Moorweide“. Ein geplantes Protestcamp gegen Israel darf nun doch auf der Hamburger Moorweide stattfinden. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte in einer Eilentscheidung einen entsprechenden Beschluss des Hamburgischen Verwaltungsgerichts, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.  Zuvor hatte die Polizei als Versammlungsbehörde entschieden, das Protestcamp dürfe wegen des besonderen historischen Kontextes nicht auf der Moorweide aufgebaut werden. Die Grünfläche am Dammtorbahnhof war im Zweiten Weltkrieg Sammelplatz für Tausende jüdische Hamburger, die von den Nationalsozialisten deportiert und ermordet wurden.  Die Veranstalter sollten ihre Zelte stattdessen im Sternschanzenpark aufbauen. Dagegen zogen sie erfolgreich vor das Verwaltungsgericht. Gegen den Beschluss legte die Versammlungsbehörde Beschwerde ein. Die jetzige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts sei unanfechtbar, sagte der Gerichtssprecher.  Zu dem nach Gerichtsangaben neuntägigen Protestcamp ab Samstag ruft unter anderem die Gruppe Thawra Hamburg auf. Die Vereinigung wird seit 2025 vom Landesamt für Verfassungsschutz als extremistisch beobachtet. Eine Klage gegen die Beobachtung hatte die Gruppe nach Angaben des Landesamts im vergangenen März zurückgezogen. Das Gericht hatte zuvor erklärt, dass vieles dafür spreche, dass Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen den Gedanken der Völkerverständigung vorlägen. Hierzu zählte das Gericht die Unterstützung oder Befürwortung militärischer Aktionen von Hamas und Hisbollah gegen Israel. Im Streit um das Protestcamp stellte das Verwaltungsgericht nun aber fest, dass es unter die grundgesetzlich geschützte Versammlungsfreiheit falle. Die Befürchtung von Straftaten ließen die Richter nicht gelten. "Eine allgemeine radikale oder extremistische Grundeinstellung des Veranstalters oder Leiters ist für die Gefahrenprognose rechtlich irrelevant, solange sie sich nicht in konkreten, auf die Versammlung bezogenen rechtsgutgefährdenden Aktionen manifestiert." In den Kooperationsgesprächen mit der Polizei hätten die Veranstalter sogar ausdrücklich erklärt, es sei weder beabsichtigt, das Existenzrecht Israels infrage zu stellen, noch den Holocaust zu relativieren.  Die Veranstalter nennen ihr Camp "Bridges of Resistance" (Brücken des Widerstands) und ihre bundesweite Kampagne "Stop Nakba now!". Der erste Nahostkrieg 1948 – Israels Unabhängigkeitskrieg – führte während der "Nakba" (arabisch für "Katastrophe") zur Flucht und Vertreibung von mehr als 700.000 Palästinensern. Hamburgs Landesrabbiner Shlomo Bistritzky schrieb auf der Plattform X über das Protestcamp: "Wir – die Hamburger Juden – sind darüber zutiefst besorgt." Der Rabbiner leitete einen Aufruf der israelischen Botschaft in Berlin weiter. Darin heißt es: "Wer zum „Töten von Kolonialisten“ aufruft, Hamas-Terror verherrlicht und den „Widerstand mit allen Mitteln“ propagiert, verteidigt keine Menschenrechte. Das ist keine Friedensbewegung. Das ist extremistischer Hass." Bereits vor zwei Jahren hatte es am Rande der Moorweide ein antiisraelisches Protestcamp gegeben. Die Zelte und Transparente waren Anfang Mai 2024 aufgebaut und erst im September wieder abgebaut worden. © dpa-infocom, dpa:260508-930-55375/1