Datum08.05.2026 19:03
Quellewww.zeit.de
TLDRDas Landgericht Hamburg hat die Berichterstattung des "Spiegel" über Vorwürfe der digitalen und häuslichen Gewalt gegen Christian Ulmen durch seine Ex-Frau weitgehend für rechtmäßig erklärt. Ulmen scheiterte mit vier von fünf Klagepunkten. Nur eine Passage über ein spanisches Ermittlungsverfahren muss der "Spiegel" korrigieren. Das Gericht befand die Verdachtsberichterstattung des Magazins für zulässig, da ausreichend recherchiert wurde und die Öffentlichkeit ein Interesse an der Berichterstattung über Personen des öffentlichen Lebens hat.
InhaltNach einem Bericht über Vorwürfe seiner Ex-Frau Collien Fernandes hatte Christian Ulmen gegen den "Spiegel" geklagt. Ein Gericht wies das weitgehend zurück. Das Landgericht Hamburg hat die Berichterstattung des Spiegel über die Vorwürfe von Collien Fernandes zu digitaler und häuslicher Gewalt durch ihren Ex-Mann Christian Ulmen weitgehend als rechtens befunden. Das Gericht teilte mit, Ulmen sei mit vier von fünf Begehren gegen die Berichterstattung des Magazins gescheitert, einem sei stattgegeben worden. Das Gericht entschied, dass das Magazin die Vorwürfe gegen Ulmen so veröffentlichen durfte, wie es das in seinem Artikel aus dem März getan hatte. Darin berichtete das Magazin über Vorwürfe digitaler und häuslicher Gewalt gegen Ulmen und bezog sich dabei vorwiegend auf die Schilderungen seiner Ex-Frau Fernandes. Ulmens Anwälte kündigten auf X an, Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen. Zu ändern hat der Spiegel demnach jedoch eine Passage über ein Ermittlungsverfahren gegen Ulmen in Spanien. Gegen Details darin erließ das Gericht eine Unterlassung. Der Spiegel kündigte an, dagegen vorzugehen. Das Magazin nannte den Ausgang des Verfahrens "ersten wichtigen Erfolg in der Auseinandersetzung um die Berichterstattung". Gegenstand der Begehren Ulmens waren dem Gericht zufolge der Artikel in der Printausgabe vom 20. März 2026 mit der Überschrift "Entblößt im Netz" und der online veröffentlichte, beinahe identische Artikel "Du hast mich virtuell vergewaltigt". Ulmen forderte dem Gericht zufolge, der Spiegel müsse es unterlassen, durch mehrere Äußerungen in der Berichterstattung den Verdacht zu erwecken oder erwecken zu lassen, dass Ulmen Deepfake-Videos von Fernandes hergestellt oder verbreitet habe. Außerdem ging es um den Vorwurf, gegenüber Fernandes körperliche Übergriffe oder Körperverletzungen begangen oder sie schwer bedroht zu haben. Darüber hinaus wurde berichtet, Ulmen habe Fernandes im Januar 2023 auf Mallorca in der gemeinsamen Wohnung körperlich misshandelt oder gewaltsam am Verlassen der Wohnung gehindert. Zudem solle der Spiegel es unterlassen, Äußerungen aus einer E-Mail Ulmens an seinen Strafverteidiger zu behaupten oder zu verbreiten. Schließlich solle der Spiegel bestimmte Aussagen in Bezug auf einen Gerichtstermin vor dem Bezirksgericht in Palma de Mallorca im März 2026 unterlassen. Dabei gehe es insbesondere um den fehlenden Hinweis, dass zu diesem Gerichtstermin lediglich Fernandes geladen und der Gerichtstermin darüber hinaus aufgehoben worden war. Nur dem letzten Punkt gab das Gericht statt und untersagte die genannten Äußerungen. Der Spiegel habe in seiner Berichterstattung den Eindruck erweckt, "dass Ulmen durch das spanische Gericht dazu aufgefordert worden sei, zu dem fraglichen Termin persönlich zu erscheinen und dem nicht Folge geleistet habe". Das habe das Magazin aber nicht ausreichend beweisen können. "Im Übrigen hat die Pressekammer den Antrag Ulmens auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen", hieß es weiter. Alle weiteren angegriffenen Äußerungen seien zulässig. Dem Gericht zufolge recherchierte das Magazin ausreichend: "Die Voraussetzungen einer zulässigen Verdachtsberichterstattung seien auch im Übrigen seitens des Spiegel-Verlags jeweils beachtet worden", schrieb das Gericht. Das betreffe den Verdacht gegen Ulmen in allen drei von seinen Anwälten bemängelten Punkten. Auch die "Wiedergabe teilweiser wörtlicher Zitate aus der E-Mail-Korrespondenz zwischen Ulmen und seinem Strafverteidiger" sei zulässig, da die Rechte des Spiegel überwiegen würden, unter anderem zur "Meinungsbildung der Öffentlichkeit" – und das gerade, weil die Betroffenen Personen des öffentlichen Lebens seien. Nicht Teil der Klage gegen den Spiegel waren demnach die Vorwürfe von Fernandes gegen Ulmen. Sie hatte Ulmen unter anderem vorgeworfen, unter ihrem Namen jahrelang Fakeprofile auf verschiedenen Onlineplattformen erstellt zu haben. Über diese Profile sollen Männer aus dem beruflichen Umfeld der Schauspielerin kontaktiert worden sein und hätten unter anderem Nacktfotos und Sexvideos geschickt bekommen, die den Eindruck erwecken sollten, sie zeigten Fernandes. Auf Instagram schrieb Fernandes, als sie eine Anzeige gegen unbekannt erstattet habe, habe Ulmen ihr gestanden, für die Taten verantwortlich zu sein. Ulmens Anwalt hatte die Vorwürfe direkt nach Bekanntwerden als "einseitige Darstellung falscher Tatsachen" bezeichnet und rechtliche Schritte gegen den Spiegel angekündigt. Am 1. April teilte das Landgericht Hamburg mit, Ulmens Anwalt Christian Schertz habe einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen den Verlag des Magazins eingereicht.