Nach zwei Vorfällen: Gummigeschosse sollen Wölfe im Thüringer Wald fernhalten

Datum15.10.2025 13:31

Quellewww.zeit.de

TLDRNach Vorfällen im Thüringer Wald, bei denen sich Wölfe Menschen bis auf 30 Meter näherten, planen die Naturschutzbehörden, Gummigeschosse einzusetzen, um die Tiere zu vergrämen. Der Einsatz ist bis Ende des Jahres genehmigt, um die Wölfe wieder zu scheuen. Hintergrund sind mögliche Verwirrungen im Rudel nach dem illegalen Abschuss des Leitwolfs. Die Maßnahme ist nur für geschulte Mitarbeiter mit Jagdschein vorgesehen und soll die Gesundheit der Menschen und öffentliche Sicherheit gewährleisten. Wölfe stehen unter Naturschutz und reguläre Jagd ist nicht erlaubt.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Nach zwei Vorfällen“. Lesen Sie jetzt „Gummigeschosse sollen Wölfe im Thüringer Wald fernhalten“. Nach der Annäherung von Wölfen an Menschen in Teilen des Thüringer Waldes wollen die Naturschutzbehörden den Raubtieren wieder das Fürchten lehren. Dafür sollen im Bereich der Forstämter Frauenwald und Neuhaus am Rennweg Gummigeschosse gegen allzu wagemutige Tiere zum Einsatz kommen, wie das Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) mitteilte. Dafür geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesforstanstalt sollen die Wölfe mit Gummigeschossen verjagen, sobald die Tiere zu nah an Menschen herankommen. Die Wölfe sollen so wieder lernen, den Menschen zu meiden. Die Tiere stehen unter Naturschutz. Dafür hat das Landesamt eine zunächst bis zum Jahresende geltende Ausnahmegenehmigung erteilt. Hintergrund sind zwei Vorfälle Mitte September in den beiden Forstamtsbereichen, bei denen sich Wölfe des Rudels Menschen in auffälliger Weise auf Entfernungen von weniger als 30 Metern genähert haben sollen. In einem Fall waren die Personen mit Hunden unterwegs. Beide Ereignisse wurden vom Kompetenzzentrum Wolf, Biber, Luchs dokumentiert und bewertet. Die Fachleute vermuten als Hintergrund, dass der Leitwolf eines Rudels Anfang September illegal abgeschossen wurde. Das könne dazu führen, dass die anderen Mitglieder des Rudels nun durcheinander sind. Die Ausnahmegenehmigung stützt sich auf das Bundesnaturschutzgesetz, das bestimmte Abweichungen von den Schutzvorschriften im Interesse der Gesundheit von Menschen und der öffentlichen Sicherheit erlaubt. Sie greift dann, wenn sich Wölfe – wie bei den Vorfällen im September – auf weniger als 30 Meter Entfernung Menschen nähern. Bedingung für den Einsatz der Gummigeschosse ist laut Landesamt, dass keine zumutbaren milderen Alternativen für das Verschrecken der Wölfe bestehen. Zudem darf sich der Erhaltungszustand der Wolfspopulation durch diese Methode nicht verschlechtern. Sollte ein Tier versehentlich durch Gummigeschosse verletzt werden, stimmen die zuständigen Fachstellen weitere Schritte ab. Wölfe sind eigentlich von Natur aus sehr scheue Tiere. Verlieren sie diese Scheu jedoch, müssen die Naturschutzbehörden eingreifen – im Interesse der Gesundheit von Menschen und der öffentlichen Sicherheit. Dies müsse so früh wie möglich geschehen, damit sich das Verhalten der Wölfe nicht verfestige, erklärte TLUBN-Präsidentin Andrea Manz. Zum Einsatz kämen die mildesten noch geeigneten Mittel.  Erlaubt ist dies nur befähigten Beschäftigten der Landesforstanstalt, die über einen gültigen Jagdschein verfügen. Die eingesetzten Gummigeschosse seien speziell für die sogenannte Vergrämung von Wildtieren auf sehr kurze Distanz, maximal 20 Meter Entfernung, entwickelt worden. Regulär gejagt werden dürfen Wölfe in Deutschland nicht. © dpa-infocom, dpa:251015-930-165293/1