Datum07.05.2026 19:33
Quellewww.spiegel.de
TLDRDie Linken und die AfD sind im Bundestag erneut gescheitert, Mitglieder in das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) zur Überwachung der Nachrichtendienste zu entsenden. Die Kandidaten Clara Bünger (Die Linke) sowie Martin Hess und Gerold Otten (AfD) erreichten nicht die nötige Mehrheit. Beide Fraktionen sehen sich in ihren parlamentarischen Rechten verletzt. Derzeit ist nur Konstantin von Notz (Grüne) als Oppositionsvertreter im neunköpfigen Gremium. Die AfD wird vom Verfassungsschutz teilweise als rechtsextrem eingestuft.
InhaltBeide Parteien haben bereits mehrere Anläufe unternommen, ins Parlamentarische Kontrollgremium gewählt zu werden. Nun hat es abermals nicht geklappt für Clara Bünger von den Linken. Und Martin Hess und Gerold Otten von der AfD. Die Fraktionen von AfD und Linken sind im Bundestag erneut mit dem Versuch gescheitert, Mitglieder in das Gremium zur Überwachung der Nachrichtendienste zu entsenden. Die AfD-Abgeordneten Martin Hess und Gerold Otten sowie die Linkenabgeordnete Clara Bünger verfehlten bei der Abstimmung die erforderliche Mehrheit. Damit ist weiterhin der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz als einziger Vertreter der Opposition in dem wichtigen Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) vertreten. Die Ergebnisse: AfD und Linke sehen sich in ihren parlamentarischen Rechten verletzt und reagieren mit Unverständnis. Beide Kandidaten der AfD hätten Deutschland jahrzehntelang gedient, sagte AfD-Parlamentsgeschäftsführer Bernd Baumann der Nachrichtenagentur AFP – "der eine als Polizeibeamter und Dozent, der andere als Berufsoffizier und Jetpilot". Dass keiner von beiden in das Kontrollgremium gewählt wurde, zeige, "dass es bei dieser Wahl nicht um Kompetenz im Bereich Innere Sicherheit und Verteidigung ging, sondern nur darum, der größten Oppositionspartei die Erfüllung ihrer wichtigsten parlamentarischen Aufgabe vorzuenthalten – die Kontrolle der Regierung", behauptete er. Die beiden Linken-Fraktionschefs Heidi Reichinnek und Sören Pellmann sagten, mit Büngers Nicht-Wahl sei parlamentarische Kontrolle verhindert worden. "Wenn demokratische Regierungsparteien es nicht über sich bringen, zusammen mit der demokratischen Opposition die Spielregeln der Demokratie zu verteidigen, zeugt das von absoluter historischer Ignoranz." Parlamentarische Kontrolle dürfe im PKGr nicht nur durch einen einzigen Oppositionspolitiker erfolgen, betonten sie mit Blick auf den Grünen-Politiker von Notz. Das PKGr hat insgesamt neun Mitglieder, wobei die Sitze, die der AfD und den Linken gemäß ihrer Fraktionsstärke zustehen, nicht besetzt sind. Beide Parteien haben bereits mehrere Anläufe unternommen, in das Gremium gewählt zu werden. Dafür ist allerdings in geheimer Wahl eine Mehrheit im Plenum des Bundestags nötig, die bislang nicht erzielt wurde. Die Bundesregierung muss das Gremium über die Tätigkeiten der Nachrichtendienste und über Vorgänge von besonderer Bedeutung unterrichten. Die Mitglieder dürfen außerdem Mitarbeiter der Nachrichtendienste befragen und haben Zutritt zu allen Dienststellen der drei Nachrichtendienste. Die vom Verfassungsschutz in Teilen als rechtsextrem eingestufte AfD versucht bereits seit ihrem Einzug in den Bundestag im Jahr 2017 erfolglos, in das Gremium zu kommen. Die Linke war in früheren Legislaturperioden in dem Gremium vertreten. Der Abgeordnete André Hahn verlor aber nach der Auflösung der Linksfraktion 2024 seinen Sitz im PKGr.