Kontrollaktion: Mindestlohn im Fokus: Zoll prüfte Paketboten in Thüringen

Datum07.05.2026 16:40

Quellewww.zeit.de

TLDRDer Zoll hat in Thüringen eine großangelegte Kontrollaktion im Paketdienstsektor durchgeführt. Rund 70 Beamte überprüften vier Depots und Zusteller auf die Einhaltung des Mindestlohns, Sozialversicherungspflichten und illegale Beschäftigung. 231 Beschäftigte wurden befragt. In 55 Fällen ergaben sich Hinweise auf Verstöße, davon 35 auf Mindestlohnunterschreitungen. Die Prüfungen werden mit Abgleich von Geschäftsunterlagen fortgesetzt.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Kontrollaktion“. Lesen Sie jetzt „Mindestlohn im Fokus: Zoll prüfte Paketboten in Thüringen“. Bei einer bundesweiten Schwerpunktkontrolle gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung hat der Zoll auch vier Depots und Verteilzentren von Kurier-, Express- und Paketdiensten in Thüringen kontrolliert. Zudem hätten die Beamten am Mittwoch auch Zusteller auf den Verkehrswegen überprüft, teilte das Hauptzollamt in Erfurt mit. Im Einsatz waren den Angaben nach rund 70 Zollbeamte. Sie befragten insgesamt 231 Beschäftigte zu ihren Arbeitsverhältnissen. Im Fokus standen dabei unter anderem die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, die ordnungsgemäße Anmeldung zur Sozialversicherung sowie mögliche Fälle illegaler Beschäftigung. Nach Angaben des Zolls ergaben sich in Thüringen in 55 Fällen Hinweise auf mögliche Verstöße. In 35 Fällen bestand der Verdacht auf Unterschreitung des Mindestlohns. Zudem wurden zwölf mögliche Fälle der Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen festgestellt. Acht weitere Auffälligkeiten betrafen unter anderem fehlende Arbeitszeitaufzeichnungen. Beschäftigte in der Kurier-, Express- und Paketbranche haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn von derzeit 13,90 Euro brutto pro Stunde. Vereinbarungen unterhalb dieses Satzes seien unwirksam und würden geahndet, teilte der Zoll mit. An die Kontrollen schließen sich nun weitere Prüfungen an. Dabei will der Zoll die erhobenen Daten mit Lohn- und Geschäftsunterlagen der Unternehmen abgleichen. Auch die Deutsche Rentenversicherung und weitere Behörden werden dabei einbezogen. © dpa-infocom, dpa:260507-930-48986/1