Hitlergruß-Collage: Gericht spricht AfD-Politiker Petr Bystron von Hitlergruß-Vorwurf frei

Datum07.05.2026 14:58

Quellewww.zeit.de

TLDRAfD-Politiker Petr Bystron wurde vom Vorwurf der Verbreitung des Hitlergrußes freigesprochen. Ein Gericht hob ein früheres Urteil auf, das ihn zu einer Geldstrafe verurteilt hatte. Es konnte nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass Bystron den verbotenen Gruß verbreitet hat. Die Richter kritisierten jedoch die Geschmacklosigkeit der von ihm geteilten Fotomontage.

InhaltPetr Bystron wurde vorgeworfen, in einer Fotomontage den Hitlergruß verbreitet zu haben. Ein Gericht sprach ihn frei, kritisierte jedoch sein Verhalten. Das Landgericht München hat ein Urteil gegen den AfD-Politiker Petr Bystron wegen der Verbreitung einer umstrittenen Fotomontage aufgehoben. In der Urteilsbegründung stellte die Vorsitzende Richterin klar: Ob etwas am Ende strafbar sei, sei das eine. "Geschmacklos ist es dennoch", sagte sie. Dem Europaabgeordneten wurde vorgeworfen, auf der Plattform X in der Fotomontage den verbotenen Hitlergruß verwendet zu haben. Auslöser des Verfahrens war eine Collage, die Bystron im Jahr 2022 im Zusammenhang mit der Entlassung des damaligen ukrainischen Botschafters Andrij Melnyk geteilt hatte. Dazu schrieb er: "Bye, bye Melnyk! Deutsche Politiker winken zum Abschied!" Auf der Collage waren unter anderem die frühere Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bettina Wulff, die Ehefrau des ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff, mit erhobenem Arm und ausgestreckter Hand zu sehen. Die Staatsanwaltschaft argumentierte deshalb, Bystron habe damit den verbotenen Hitlergruß verwendet. Es sei von Bystron und seinem Team so "hingedreht" worden, dass es so aussehe, als würden die betreffenden Personen den Hitlergruß zeigen. Das Amtsgericht München hatte dieser Argumentation zunächst entsprochen und Bystron wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 125 Euro verurteilt. Gegen dieses Urteil legten sowohl Bystron als auch die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Während die Verteidigung auf einen Freispruch drängte, forderte die Anklage eine höhere Geldstrafe. Die Vorsitzende Richterin sagte bei der neuen Urteilsverkündung, das Gericht habe sich nicht vollständig davon überzeugen können, dass von Bystron der verbotene Hitlergruß weiterverbreitet worden sei. Anders als in der ersten Instanz habe man zudem nicht feststellen können, dass eines der verwendeten Fotos manipuliert worden sei. Lediglich eines der Bilder sei gespiegelt worden, wodurch Wulff mit erhobenem linken statt rechtem Arm zu sehen gewesen sei. Bystron reagierte zufrieden auf das Urteil. "Es war von Anfang an offensichtlich, dass das erstinstanzliche Urteil nicht Bestand haben wird", sagte er. Zum Vorwurf der Geschmacklosigkeit sagte er, Geschmacksfragen müsse jeder selbst beurteilen.