Obi, Hornbach und Globus streiten sich vor Bundesgerichtshof über »Obi-Orange«

Datum07.05.2026 14:25

Quellewww.spiegel.de

TLDRObi verteidigt seinen Orangeton vor dem Bundesgerichtshof gegen Hornbach und Globus, die die Löschung der Farbmarke fordern. Das Bundespatentgericht hatte Obi bereits abgewiesen, da die nötige Unterscheidungskraft fehle. Der BGH schätzt die Chancen für Obi als gering ein, wird aber noch ein weiteres Gutachten prüfen. Der Fall beleuchtet die Bedeutung von Farben im Marketing und in der Markenwiedererkennung.

InhaltDie Baumarktkette Obi verteidigt seinen Orangeton vor Gericht gegen Attacken von Hornbach und Globus. Zur zentralen Frage haben die Ketten widersprüchliche Gutachten vorgelegt. Die Baumarktkette Obi kämpft am Bundesgerichtshof (BGH) um Markenschutz für die Farbe Orange. Nach vorläufiger Einschätzung des ersten Zivilsenats dürften die Chancen darauf aber eher gering sein. "Ein sehr komplexer Fall", sagte der Vorsitzende Richter Thomas Koch. Eine Entscheidung will der BGH an einem anderen Tag verkünden. Obi hatte einen bestimmten Farbton 2010 als Marke für Einzelhandelsdienstleistungen im Bereich von Bau- und Heimwerkerartikeln angemeldet. Die konkurrierenden Ketten Hornbach und Globus hatten beantragt, die beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragene Farbmarke zu löschen. Die Behörde gab dem statt. Das Bundespatentgericht wies die dagegen gerichtete Beschwerde zurück. Es kam zu dem Schluss, die nötige Unterscheidungskraft fehle. Obi setzt sich weiterhin "für den Schutz unserer Hausfarbe" ein, wie das Unternehmen mit Sitz in Wermelskirchen bei Wuppertal vor der Verhandlung erklärt hatte. "Die Farbe Orange ist seit Jahrzehnten ein zentraler und unverwechselbarer Bestandteil der Markenidentität von Obi." In seiner vorläufigen Einschätzung folgte der BGH vielen Argumenten des Bundespatentgerichts. Beiden Seiten legten Gutachten vor. Diese kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen zur Frage, wie viele Menschen die Farbe Obi zuordnen. Insbesondere mögliche Mängel an einem Gegengutachten könnten zugunsten von Obi gewertet werden, deutete Richter Koch an. Der BGH-Anwalt von Obi warb dafür, dass nicht immer Gutachten nachgelegt werden dürften. Das würde sonst eine "never ending Story". Die Vertreter von Hornbach und Globus hingegen verteidigten das Gutachten. Der Fall erinnert an andere Rechtsstreitigkeiten um Farben wie das Sparkassen-Rot, das Nivea-Blau, das Langenscheidt-Gelb oder den Goldhasen von Lindt. Und wirft die Frage auf, welche Rolle Farben im Marketing spielen für die Wiedererkennung von Firmen oder Produkten. "Farbe ist im Marketing extrem wichtig", sagt Sebastian Hackelsperger, Professor für Visuelle Kommunikation an der Hochschule Pforzheim. Sie werde schneller wahrgenommen als Logos oder Namen. "Man muss nicht erst darüber nachdenken." Zudem erkenne man Farben auch unscharf, auf Distanz und auf die Schnelle. Daher seien sie wichtig, etwa damit Verbraucherinnen und Verbraucher im Supermarkt schnell das Lieblingsprodukt im Regal finden. Auch seien Farben emotional geprägt. Blau etwa stehe für Vertrauen, erklärt der Experte. "Daher nutzen viele Banken und Versicherungen Blautöne." Orange wiederum sei im Baubereich weitverbreitet, sagt Hackelsperger: von Baufahrzeugen bis Warnwesten. "Obi ist da in einer Farbwelt zu Hause."