Angriff auf Nachbarin: Nachbarin im Schlaf attackiert – Angeklagter zeigt Reue

Datum07.05.2026 13:45

Quellewww.zeit.de

TLDREin 20-Jähriger gesteht den versuchten Mord an seiner Nachbarin. Er soll im Oktober 2025 in ihre Wohnung eingedrungen und sie im Schlaf angegriffen haben. Der Angeklagte leidet an Epilepsie und gibt Erinnerungslücken nach Einnahme von Medikamenten an. Er räumt den Angriff ein, bestreitet aber Tötungsvorsatz. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchten Mord vor. Es gab Hinweise auf eine mögliche Umzugsperspektive des Angeklagten in die Wohnung der Frau.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Angriff auf Nachbarin“. Lesen Sie jetzt „Nachbarin im Schlaf attackiert – Angeklagter zeigt Reue“. Ein 20 Jahre alter Mann, der wegen versuchten Mordes an seiner Nachbarin vor Gericht steht, hat zu Prozessbeginn den Angriff auf die Frau eingeräumt. "Was passiert ist, tut mir leid, ich möchte es nicht leugnen", sagte er vor dem Landgericht Tübingen. Der 20-Jährige leidet eigenen Angaben zufolge an Epilepsie und nimmt entsprechende Medikamente.  Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten versuchten Mord vor. Er soll in der Nacht zum 17. Oktober 2025 gegen 2.30 Uhr in die verschlossene Wohnung der damals 24-Jährigen eingedrungen sein. Zuvor habe er stundenlang mit seiner Freundin telefoniert und gestritten, gab der Angeklagte an. Nach dem Streit mit seiner Freundin habe er mehr Tabletten als üblich eingenommen. Der Angeklagte gab Erinnerungslücken an. An einen Tötungsvorsatz könne er sich nicht erinnern, sagte er. "Ich kann mich an so einen Gedanken nicht erinnern." Laut Anklage legte er sich auf die schlafende Frau und hielt ihr Mund und Nase zu, offenbar mit dem Ziel, sie zu töten. Die Frau wehrte sich heftig, biss ihn unter anderem in die Finger, woraufhin er von ihr abließ und ins Treppenhaus floh. Sie folgte ihm. Als die Frau ihn im Treppenhaus als ihren Nachbarn erkannte, soll er versucht haben, sie über das Geländer zu stoßen, damit sie ihn nicht anzeigen könne. Die Frau konnte sich losreißen, in ihre Wohnung flüchten und den Notruf wählen. Sie erlitt leichte Verletzungen und begab sich später für zehn Tage in psychotherapeutische Behandlung. Ein Polizeibeamter sagte als Zeuge aus, der Schlüssel des Angeklagten habe auch zur Wohnung der Nachbarin gepasst. Dies sei die Folge eines früheren Generalschlüsselsystems im Haus gewesen. Nach Einschätzung der Ermittler könnte zudem ein allgemeines Interesse an der Wohnung eine Rolle gespielt haben: Chatnachrichten zwischen dem Angeklagten und seiner Mutter deuteten darauf hin, dass er einen Umzug in die Wohnung der Geschädigten erwogen habe. Die Frau sei darüber zwar informiert gewesen, habe sich aber nicht unter Druck gesetzt gefühlt. Hinweise auf ein sexuelles Motiv gebe es laut dem Zeugen nicht. Toxikologische Untersuchungen ergaben eine sehr hohe Konzentration eines Antiepileptikums im Blut des Angeklagten. Ein Gutachter erklärte, vergleichbare Dosierungen seien in anderen Fällen bereits tödlich gewesen. Dass der Angeklagte sich mehrfach übergeben hatte, könnte die Wirkung abgeschwächt haben. © dpa-infocom, dpa:260507-930-44991/2