Datum07.05.2026 12:26
Quellewww.zeit.de
TLDRDie Reform der Beamtenbesoldung in Mecklenburg-Vorpommern, die ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umsetzen soll, wird erst nach der Landtagswahl erfolgen. Finanzminister Geue begründet dies mit der Komplexität der Anpassung der gesamten Besoldungstabelle und dem Wunsch, in wirtschaftlich schwierigen Zeiten nicht überhöhte Gehaltserhöhungen für Spitzenbeamte zu signalisieren. Die Vorbereitung der reformierten Besoldung, die eine amtsangemessene Alimentation sicherstellen soll, wird nun für die nächste Legislaturperiode angestrebt.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Mehr Geld für Beamte?“. Lesen Sie jetzt „Reform der Besoldung für Beamte erst nach der Landtagswahl“. Die rund 29.000 aktiven und pensionierten Beamten in Mecklenburg-Vorpommern müssen weiter auf eine Reform ihrer Bezahlung warten, mit der ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden soll und die vielen von ihnen mehr Geld bringen könnte. Die Umsetzung des Urteils sei hochkomplex, schwierig und aufwendig, sagte Finanzminister Heiko Geue (SPD) im Landtag. Das sei in dieser Legislaturperiode nicht mehr zu schaffen. "Es geht hier nicht nur um die untersten Besoldungsgruppen, das wäre schon kompliziert genug. Es geht um die ganze Besoldungstabelle drüber, von A4 bis B10/B11", erläuterte der Minister. Der Grund: Das Urteil verlangt einen ausreichenden Abstand zwischen den Besoldungsgruppen. Geue sagte, dass bei einer Berechnung des Bundes zur Umsetzung des Urteils etwa herausgekommen sei, dass der Bundeskanzler 65.000 Euro im Jahr mehr bekommen würde. Dies wurde allerdings später wieder korrigiert. "Ich leg' so etwas im Schnellschuss hier nicht vor", machte Geue klar. "Es ist aus meiner Sicht das falsche Signal in einer Situation, in der es uns wirtschaftlich schlecht geht, dass die oberen Besoldungsgruppen bis zu den Ministern, bis zum Bundeskanzler sehr, sehr viel mehr Geld bekommen sollen." Die Reform müsse umsichtig angegangen werden und Fairness und Gerechtigkeit widerspiegeln. Geue sagt: "Wir werden und das anschauen und müssen auch gucken, wie wollen die anderen Bundesländern das jetzt regeln." Die Reform soll nach seinen Worten jetzt vorbereitet werden, "damit wir das in der nächsten Legislaturperiode schnell regeln können". Das Bundesverfassungsgericht fordert in seiner Entscheidung vom 25. September 2025 eine "amtsangemessene Alimentation" der Beamten. Die Entscheidung betraf das Bundesland Berlin, hat aber Auswirkungen auch auf andere Bundesländer und den Bund. Am 20. September wird in Mecklenburg-Vorpommern ein neuer Landtag gewählt. Die Besoldungsarchitektur muss dann die neue Landesregierung dem neuen Landtag vorlegen. © dpa-infocom, dpa:260507-930-46988/1