Pressefreiheit: Nach Angriff auf Journalisten: Verfahren eingestellt

Datum06.05.2026 17:11

Quellewww.zeit.de

TLDRDie Staatsanwaltschaft Halle hat die Ermittlungen nach einem Angriff auf Fotografen bei einer Veranstaltung der Neuen Rechten in Schnellroda eingestellt. Ein hinreichender Tatverdacht fehle, so die Begründung. Die Journalistengewerkschaft kritisiert dies als fatales Signal für die Pressefreiheit.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Pressefreiheit“. Lesen Sie jetzt „Nach Angriff auf Journalisten: Verfahren eingestellt“. Nach einem Angriff auf Fotografen am Rande eines Netzwerktreffens der Neuen Rechten in Schnellroda (Saalekreis) hat die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen wegen Körperverletzung, Nötigung und Sachbeschädigung eingestellt. Grund dafür sei das Fehlen eines hinreichenden Tatverdachts, sagte die Staatsanwaltschaft Halle der Deutschen Presse-Agentur. Die Fotografen hatten Besucher der Veranstaltung Ende Januar fotografiert und gefilmt, teilte die Polizei mit. Im Anschluss daran hätten etwa 20 bis 30 Veranstaltungsteilnehmer versucht, dies zu verhindern und hätten die Personengruppe um die Fotografen bedrängt, beleidigt, mit Wasser bespritzt, teilweise weggestoßen und auf die Füße getreten, schilderte die Polizei das Geschehen weiter. Niemand sei ernsthaft verletzt worden. In Schnellroda hatte der vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestufte Antaios-Verlag zu dem Treffen eingeladen. Das "objektiv feststellbare Geschehen" erfülle keinen Straftatbestand, begründet die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens weiter. Das Bespritzen mit Wasser sei demnach eine "straflose Provokation". Auch die Vorwürfe der Sachbeschädigung und Nötigung hätten nicht ausreichend belegen lassen. Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) kritisierte die Entscheidung als "fatales Signal": "Je öfter Angriffe auf Medienschaffende folgenlos bleiben, desto mehr erodiert die Pressefreiheit – und mit ihr die Medienvielfalt als Fundament unserer Demokratie", sagte Danica Bensmail, dju-Bundesgeschäftsführerin. Staatsanwaltschaften müssten für die besondere verfassungsrechtliche Dimension solcher Fälle sensibilisiert werden. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ist gegen die bereits im April gefällte Entscheidung bislang keine Beschwerde eingelegt worden. © dpa-infocom, dpa:260506-930-43809/1