Gesetzesänderung: Verfassungsschutz darf Daten von unter 14-Jährigen speichern

Datum06.05.2026 15:08

Quellewww.zeit.de

TLDRDer Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat eine Gesetzesänderung beschlossen, die dem Verfassungsschutz unter Umständen die Speicherung von Daten Minderjähriger unter 14 Jahren erlaubt. Dies geschieht als Reaktion auf Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur Präzisierung von Befugnissen. Die Regelung soll demnach dem Vordringen von Extremisten in digitale Räume von Kindern Rechnung tragen. Gleichzeitig werden Hürden für Datenweitergabe und eingriffsintensive Maßnahmen erhöht. Eine neue Beschwerdestelle für Verfassungsschutz-Mitarbeiter sowie eine jährliche öffentliche Sitzung der Parlamentarischen Kontrollkommission sollen Transparenz und Kontrolle stärken.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Gesetzesänderung“. Lesen Sie jetzt „Verfassungsschutz darf Daten von unter 14-Jährigen speichern“. Das Verfassungsschutzgesetz in Mecklenburg-Vorpommern wird geändert. Einige Hürden sollen höher werden, etwa bei der Weitergabe von Daten über Personen und bei "besonders eingriffsintensiven Maßnahmen". Mehr Befugnisse bekommen Geheimdienstler dagegen, wenn es um Daten von unter 14-Jährigen geht. Künftig sollen sie diese unter Umständen speichern dürfen.  Die Fraktionen von SPD, Linke und CDU stimmten in einer Landtagssitzung in Schwerin für eine entsprechende Gesetzesänderung. Die Abgeordneten der AfD stimmten dagegen, die Gruppe der FDP enthielt sich. Mit den Änderungen reagiert das Land auf mehrere Urteile des Bundesverfassungsgerichts. Die Richterinnen und Richter in Karlsruhe verlangen demnach eine präzisere gesetzliche Ausgestaltung der Befugnisse und Kontrollen des Verfassungsschutzes.  Bei besonders schwerwiegenden Bestrebungen darf der Verfassungsschutz künftig auch die Daten von unter 14-Jährigen speichern. Die Regelung trage dem Umstand Rechnung, dass zunehmend Fälle bekannt seien, in denen sich bereits unter 14-Jährige innerhalb kürzester Zeit radikalisieren. "Extremisten stehen nicht mehr nur mit Flugblättern an der Straßenecke, sie lauern in Chatgruppen, auf Social Media, direkt im Kinderzimmer", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Philipp da Cunha, im Landtag. Dafür brauche es rechtliche Möglichkeiten. Die Datenspeicherung sei aber nur unter "extrem strengen Auflagen" möglich, betonte er. Die Reform sieht auch die Einrichtung einer neuen Beschwerdestelle für die Beschäftigten des Verfassungsschutzes im Land vor. Künftig können sie sich mit Beschwerden an die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) im Landtag wenden. Pegel nannte die PKK eine unabhängige Petitionsinstanz für die Beschäftigten des Verfassungsschutzes, die sich aufgrund ihrer Pflicht zur Geheimhaltung in der Regel nicht an andere Petitions- und Beschwerdestellen wenden könnten. Sie ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und soll künftig einmal im Jahr öffentlich tagen, um für Transparenz zu sorgen. Grünen-Fraktionschefin Constanze Oehlrich kritisierte unter anderem die Möglichkeit, V-Leute unter Umständen ohne unabhängige Vorabkontrolle einzusetzen, wie es das Gesetz vorsehe. "Das ist rechtsstaatlich hochproblematisch", sagte Oehlrich. Gerade bei besonders eingriffsintensiven Maßnahmen brauche es eine professionelle und hauptamtliche Vorabkontrolle. Sachverständige sowie Juristinnen und Juristen hatten im Vorfeld betont, dass es bei der geplanten Gesetzesänderung erhebliche verfassungsrechtliche Defizite gebe. Vermehrte Kritik gab es an der Bewertung von Bestrebungen für entsprechende Eingriffe. Vorgesehen seien lediglich zwei Stufen, nämlich die "einfache" und die "erhebliche" Beobachtungsdürftigkeit. Diese Unterscheidung sei zu grob und berge das Risiko unverhältnismäßiger Maßnahmen. © dpa-infocom, dpa:260506-930-42930/1